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: Handakte WebLAWgDeutschland sagt Jein zu Lissabon-Vertrag
By Handakte
Deutschland darf den EU-Reformvertrag von Lissabon vorerst nicht ratifizieren. Erst müssten die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat gestärkt werden, so das Bundesverfassungsgericht.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Ratifizierungsprozess in Deutschland zum EU-Reformvertrag von Lissabon vorerst gestoppt. Dem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil zufolge ist der Vertrag zwar mit dem Grundgesetz vereinbar, aber das Begleitgesetz dazu sei verfassungswidrig, weil es Bundestag und Bundesrat keine ausreichenden Mitspracherechte einräume.
Die Ratifikationsurkunde zum Lissabon-Vertrag darf deshalb solange nicht hinterlegt werden, bis ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten ist, entschieden die Verfassungshüter. (…)
Quelle: taz vom 30.06.2009
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Deutschland sagt Jein zu Lissabon-Vertrag
Full post as published by Handakte WebLAWg on June 30, 2009 (boomark / email).

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