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International Law
: Handakte WebLAWgAdwords und Markennamen
By Handakte
Der EU-Gerichtshof hat wie angekündigt entschieden: Google kann als Anbieter von Adwords nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn Werbekunden die Markennamen anderer Unternehmen als Auslöser für die Einblendung eigener Werbeeinblendungen benutzen.
Doch dieses für Google erfreuliche Urteil ist kein Freibrief für die werbetreibenden Unternehmen. Das Gericht stellt lediglich fest, dass Google diese Marken nicht selbst nutzt, sondern als Betreiber des Werbedienstes diese Nutzung zulässt. Der Markeninhaber, der seine Rechte verletzt sieht, muss sich also an das werbetreibende Unternehmen wenden, nicht aber an Google.
Das betrifft insbesondere den Fall, wenn die eingeblendete Werbung nicht eindeutig genug auf die Herkunft der Werbung hinweist. Wenn also nicht deutlich klar gemacht wird, dass es sich dabei nicht um die Werbung des Markenunternehmens handelt, sondern um die eines anderen Anbieters. Das aber soll nach Ansicht des Gerichts im Einzelfall von den jeweils zuständigen nationalen Gerichten geklärt werden. (…)
Quelle: intern.de vom 23.03.2010
Full post as published by Handakte WebLAWg on March 23, 2010 (boomark / email).
Google
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