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: Handakte WebLAWgAb 1,6 Promille Blutalkohol droht Rollstuhlfahrern ein Fahrverbot
By Handakte
Auch Gehbehinderte können durch richterliche Anordnung in ihrer Mobilität beschränkt werden. So droht Fahrern von Elektrorollstühlen ein Fahrverbot, wenn wie mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut mit ihrem Fahrzeug unterwegs sind und erwischt werden. ?Das wirkt zunächst hart, ist aus Sicht der Rechtsprechung jedoch dann nicht unverhältnismäßig, wenn der Betroffene noch auf einen handgetriebenen Rollstuhl zurückgreifen kann?, erläutert Strafverteidiger Christian Demuth aus Düsseldorf, der auf Verkehrsrechtsfragen spezialisiert ist.
Während bei Auto- und Motorradfahrern die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bereits bei 1,1 Promille liegt, wird diese für Fahrrad- und Rollstuhlfahrer bei 1,6 Promille gesehen. Das hat das AG Löbau in einer der eher seltenen Entscheidungen zu diesem Themenkomplex festgelegt. Dem Gericht zufolge sind Elektrorollstühle zwar viel schwerer und wendiger als Fahrräder und können daher gerade inmitten von Menschengruppen noch gefährlicher wirken. Andererseits sind sie auch wesentlich kipp- und spursicherer. Zudem attestierte das Gericht, dass es sich bei einem elektrobetriebenen Rollstuhl um ein Kraftfahrzeug im straßenverkehrsrechtlichen Sinne handelt. (…)
Quelle: CD-Anwaltskanzlei vom 26.08.2008
Full post as published by Handakte WebLAWg on August 26, 2008 (boomark / email).









