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International Law
: Blickpunkt Recht & SteuernFahrverbot
By Udo Meisen
Der Bundesrat will ein Fahrverbot auf Zeit als Strafe auch für Nicht-Verkehrsdelikte im Strafgesetzbuch verankern und hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Länderkammer verspricht sich davon eine deutliche Wirkung auf den Verurteilten wegen des “deutlichen Prestigewerts”, die ein Führerschein mit sich bringe.
Der Bundesrat argumentiert, immer wieder kämen in der Praxis Fälle vor, in denen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Verurteilten für eine Geldstrafe nicht geeignet seien, die mit ihr verfolgten Zwecke zu erfüllen. Andererseits erscheine eine Freiheitsstrafe nach Lage des Falles oft unangemessen hart. Das Fahrverbot könne hierbei als selbstständige Hauptstrafe aufgewertet werden, ohne Geld- oder Freiheitsstrafe verhängen zu müssen. Ein weiteres Beispiel seien nicht ganz so schwerwiegende Taten mit extremistischem Hintergrund - oft unter Anwendung von Gewalt. Ein verhältnismäßig hoher Anteil gerade junger Täter sei betroffen. Für solche Menschen könne der Entzug des Führerscheins ein wirkungsvoller “Schuss vor den Bug” sein.
Die Bundesregierung hat zugesagt, die Anliegen zu prüfen.
Full post as published by Blickpunkt Recht & Steuern on April 15, 2008 (boomark / email).

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