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: Handakte WebLAWgVersteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus nicht berufswidrig
By Handakte
Der Beschwerdeführer ist Fachanwalt für Familienrecht. Er bot Beratungen in einem Internetauktionshaus an. Dabei handelte es sich um zwei “Beratungen bis 60 Minuten in familien- und erbrechtlichen Fragen” mit Startpreisen von 1 ? bzw. 75 ? und um einen “Exklusivberatungsservice (fünf Zeitstunden)” mit einem Startpreis von 500 ?.
Die Rechtsanwaltskammer erteilte dem Beschwerdeführer eine Rüge, da die Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in der Form von Internetauktionen berufsrechtswidrig sei. Das Anwaltsgericht bestätigte die Rüge.
Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde war erfolgreich. Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass die angegriffenen Entscheidungen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht der Berufsfreiheit verletzen.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
Quelle: Bundesverfassungsgericht vom 04.03.2008
Full post as published by Handakte WebLAWg on March 04, 2008 (boomark / email).

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