Home -> Law Blog Directory -> International Law Blogs -> Handakte WebLAWg
(866) 635-2689 for Personal Injury or (866) 635-9402 for Criminal Defense
Find a Local Lawyer
Divorce (866) 635-6190
Personal Injury (866) 635-2689
Criminal Defense (866) 635-9402
International Law
: Handakte WebLAWgTeuflische Nachbarn
By Handakte
Wer einen Nachbarn im Mietshaus derb beschimpft, muss damit rechnen, dass ihm die Wohnung gekündigt wird – zumindest in besonders heftigen Fällen.
Schimpftiraden gegen andere Hausbewohner sollten Mieter besser für sich behalten, denn solche Entgleisungen können zur Kündigung der Mietwohnung führen, berichtet Immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale. Diese Erfahrung musste unlängst ein unbeherrschter Zeitgenosse machen. Ihm wurde sogar ohne vorherige Abmahnung gekündigt. Zu Recht, wie das Landgericht Coburg entschied (Az.: 32 S 85/08).
Im vorliegenden Fall bediente sich ein Mieter der ganzen Fülle nachbarschaftlicher Gehässigkeiten. Er beschimpfte seine Mitbewohner auf üble Art und Weise und hörte nachts laut Musik. Es wurde ihm sogar vorgeworfen, er habe eine andere Mieterin tätlich angegriffen.
Vor Gericht ergab die Beweisaufnahme, dass die Beleidigungen und Lärmbelästigungen tatsächlich so stattgefunden hatten, berichtet Immowelt.de. Ob es auch zu der Körperverletzung kam, konnten die Richter nicht klären. Dennoch befanden die Richter: Die Kündigung ist rechtens, denn der Mieter hätte den Hausfrieden ganz erheblich gestört. Allerdings gewährte das Gericht dem gekündigten Mieter eine Räumungsfrist, um sich eine andere Wohnung zu suchen.
Quelle: Immowelt vom 06.08.2009
Full post as published by Handakte WebLAWg on August 06, 2009 (boomark / email).

Nächtlicher Lärm als Kündigungsgrund
Kind, was sollen die Fahnder denken
Zur Verankerung des Art. 13 GG ...









