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: Handakte WebLAWgKlage gegen LPartGErgG gestoppt
By Handakte
Wenn zwei Personen in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft zusammen leben und einer von beiden ein Kind in die Partnerschaft eingebracht hat, so möchte unter Umständen der “kinderlose” Partner jenes Kind adoptieren. Diese “Stiefkindadoption”, geregelt im Lebenspartnerschaftsgesetz vom 01.01.2005, war der Bayerischen Landesregierung ein Dorn im Auge. Laut Art. 6 GG stünde nur Vater und Mutter das Erziehungsrecht zu, nicht aber zwei Männern oder zwei Frauen.
Die von Bayern angestoßene Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht wurde nach Berichten der Süddeutschen Zeitung vom 10.08.2009 bereits vor rund einem Monat durch den Bevollmächtigten der Klägerin, Professor Matthias Jestaedt, zurück genommen. Eine offizielle Stellungnahme gibt es jedoch nicht.
Was war nun der Grund für die Klagerücknahme?
“Zwei bayerische Institute, das Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg und das Bayerische Staatsinstitut für Frühpädagogik in München, hatten festgestellt, dass es keine Unterschiede gibt in der Entwicklung von Kindern, die in einer klassischen Ehe oder aber in einer Homo-Ehe aufwachsen. Maßgeblich für ein gedeihliches Aufwachsen der Kinder sei die Zuwendung, nicht die sexuelle Orientierung der Eltern. Derzeit wachsen in Deutschland 2200 Kinder in HomoLebenspartnerschaften auf.
Die CSU hatte gegen die Studie heftig polemisiert. Offenbar hat deren Inhalt sie aber dann doch überzeugt. Die bayerische Klage gegen das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz ist eine Woche nach der Veröffentlichung der Studie leise zurückgenommen worden. Der juristische Widerstand gegen die Homo-Ehe ist damit derzeit zusammengebrochen.”
Mehr Informationen in der Süddeutschen Zeitung hier und hier.
Full post as published by Handakte WebLAWg on August 10, 2009 (boomark / email).

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