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International Law
: Handakte WebLAWgDie Existenzberechtigung einer kleineren Anwaltskanzlei
By Handakte
Die deutsche Anwaltschaft strukturiert sich derzeit vollkommen neu. Kaum ein Monat vergeht ohne Nachrichten, dass sich wirtschaftsberatende Großkanzleien zu noch größeren, global aktiven Einheiten, die Standorte auf der ganzen Welt aufweisen, zusammenschließen. Es gibt inzwischen eine Anwaltskanzlei, in der über 480 Rechtsanwälte mit deutscher Zulassung tätig sind. Eine andere verfügt über 25 Standorte in Deutschland und über weitere 43 im Ausland.
Die Bindung zwischen Mandant und Anwalt ist nämlich in Deutschland stark. Man legt Wert auf das persönliche Vertrauensverhältnis zu “seinem” Anwalt. Dies hat seinen guten Grund darin, dass die Tätigkeit des Anwaltes für den Mandanten eine große, nicht selten sogar existentielle Bedeutung hat. Der Mandant ist in besonderem Maß auf das Wissen, Können und die Seriösität des Anwaltes angewiesen. Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten,vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigungen und staatliche Machtüberschreitung zu sichern (§ 1 Absatz 3 der Berufsordnung). Er soll die Teilhabe des Bürgers am Recht gewährleisten; seine Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtstaates (§ 1 Absatz 2 der Berufsordnung). Entscheidend ist daher das Vertrauen des Mandanten, dass der von ihm aufgesuchte Anwalt sachlich richtig und in Form und Inhalt seriös handelt.
Quelle: RA Stehmann vom 25.11.2008
Full post as published by Handakte WebLAWg on November 25, 2008 (boomark / email).

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