Home -> Law Blog Directory -> International Law Blogs -> Blickpunkt Recht & Steuern
(866) 635-2689 for Personal Injury or (866) 635-9402 for Criminal Defense
Find a Local Lawyer
Divorce (866) 635-6190
Personal Injury (866) 635-2689
Criminal Defense (866) 635-9402
International Law
: Blickpunkt Recht & SteuernZuwendung einer nicht atypischen Unterbeteiligung
By RA Meisen
Wie der Bundesfinanzhof jetzt entschieden hat, wird mit der schenkweisen Einräumung einer Unterbeteiligung an einem Gesellschaftsanteil, die nicht die Voraussetzungen einer atypischen Unterbeteiligung erfüllt, noch kein schenkungsteuerpflichtiger Vermögensgegenstand zugewendet.
Dem Kläger waren gegen Jahresende 1998 von seinem Vater Unterbeteiligungen an dessen Kommandit- und GmbH-Geschäftsanteilen geschenkt worden. Der Schenkungsvertrag sah vor, dass der Vater die aus den Gesellschaftsanteilen folgenden Stimm-, Kontroll- und sonstigen Verwaltungsrechte bei diesen Gesellschaften auch künftig nach eigenem Ermessen ausübt.
Nach Auffassung des BFH liegt kein schenkungsteuerbarer Vorgang vor, weil der Kläger aufgrund des Schenkungsvertrages weder rechtlich noch tatsächlich frei über die ihm zugewendeten Unterbeteiligungen verfügen konnte. Die durch den Schenkungsvertrag begründete Innengesellschaft verfüge über kein Vermögen, das dem Kläger und seinem Vater gesamthänderisch zustehe. Insbesondere habe der Vater seine Beteiligungen an den Hauptgesellschaften nicht in die Innengesellschaft eingebracht; vielmehr habe der Kläger lediglich schuldrechtliche Ansprüche gegen seinen Vater auf Teilhabe an künftigen Gewinnen und etwaigen Liquidationserlösen erworben.
Demnach unterliegen die Gewinne und Erlöse erst dann der Schenkungsteuer, wenn der Kläger sie auch tatsächlich bezogen hat.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 16. Januar 2008 - II R 10/06
Full post as published by Blickpunkt Recht & Steuern on March 25, 2008 (boomark / email).

Auslegung von Testamenten bei Zuwendung einzelner Gegenstände
Keine Schadensersatz bei Führerscheintourismus
Der Erschöpfungsgrundsatz im Markenrecht
OLG Hamburg: Keine Haftung für rechtswidrige Drittanzeigen in Zeitschriften
Neue Abmahnwelle wegen des Vertriebs nicht registrierter Beleuchtungskörper
Neues Unterhaltsrecht: OLG Nürnberg









