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International Law
: Handakte WebLAWgDer letzte Anruf vor dem Mord
By Handakte
Die Polizei nutzt Telefonverbindungsdaten immer häufiger für Fahndungszwecke. Dies ergibt ein bisher unveröffentlichtes Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts (MPI) für ausländisches und internationales Strafrecht. Von 2000 bis 2005 hat sich die Nutzung dieser Fahndungsmethode verachtfacht. Rund 40.000 Mal forderte die Polizei im Jahr 2005 bei den Telefonfirmen Verbindungsdaten von Kunden an, haben die MPI-Forscher hochgerechnet.
Die Verbindungsdaten (V-Daten) betreffen nicht den Inhalt der Kommunikation, sondern die Umstände: wer hat mit wem wie lange telefoniert. Bei Mobiltelefonen kommt noch der Ort des Telefonats hinzu, das heißt: in welcher Funkzelle war das Handy registriert.
Auf solche Daten darf die Polizei schon seit Jahrzehnten zugreifen. Wirklich relevant wurde die Befugnis aber erst mit der Einführung digitaler Telefonnetze, denn jetzt sind die Verbindungsdaten auch nach Ende des Anrufs noch speicher- und damit nutzbar. Zu Abrechnungszwecken wurden bislang die abgehenden Anrufe rund 80 Tage gespeichert. (…)
Quelle: TAZ vom 05.03.2008
Full post as published by Handakte WebLAWg on March 09, 2008 (boomark / email).









