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: jurabilis - German bLAWg from Berlin.Promotionsskandal: Entzug der Doktorgrade (vulgo: "Doktortitel")?
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An Deutschlands akademischen Stammtischen ist der Promotionsskandal (...jurabilis! berichtete mehrfach, siehe statt vieler hier) längst noch nicht ausdiskutiert. Der Tagesspiegel bringt nun die Diskussion um die Entziehung der Doktorgrade einigermaßen auf den Punkt:Allerdings könnten die Promovierten ihren teuer erkauften Titel nun wieder verlieren. Als der Fall des Juraprofessors im vergangenen Jahr aufflog, erkannte die Universität allen Juristen, die über das Bergisch Gladbacher Promotionsinstitut an die Hannoveraner Rechtsfakultät gekommen waren, ihre Titel wieder ab – Richtern, Anwälten und Beamten, die mitten im Berufsleben stehen.Abgesehen davon, dass sicher nicht nur Manuel Theisen darauf hinweist, dass jemand, der 20.000 Euro für die bloße Annahme als Doktorand (!) zahlt, sicher nicht plötzlich überbordenden akademischen Ehrgeiz entwickelt und seine Dissertation unbedingt selbst schreiben will: Wäre der Umstand, dass Geld für die Annahme als Doktorand geflossen ist, vor der Vergabe des Doktorgrades bekannt gewesen, hätte die Kenntnis von diesem Umstand mit großer Wahrscheinlichkeit (hoffentlich!) dazu geführt, dass der Grad nicht verliehen worden wäre (auch wenn für die Einräumung des Notendispenses ein Gremium zuständig sein mag, dessen Entscheidung mutmaßlich anderen Motivationen entsprang als einer finanziellen Teilhabe an der "Vermittlungsgebühr"). Wieviel höher liegt nun die Hürde für die nachträgliche Entziehung im Vergleich zur Nicht-Vergabe?
Wie der Tagesspiegel erfuhr, wollen sich alle neun Betroffenen damit nicht abfinden. „Sie haben alle gegen die Aberkennung des Titels Klage eingereicht", sagte der Dekan der juristischen Fakultät, Henning Radtke, am Dienstag. Die Uni wirft den Juristen vor, sie hätten es schweigend akzeptiert, dass ein bestochener Professor ihnen geholfen habe. „Dieser Umstand macht das gesamte Promotionsverfahren fehlerhaft", sagt Radtke. Die Kandidaten hätten „zumindest fragen können, ob alles mit rechten Dingen zugeht". Anlass dafür habe bestanden. So etwa habe die Promotionsagentur um eine „diskrete" Kontaktaufnahme mit dem kooperierenden Professor gebeten. „Diskret muss in einem solchen Verfahren gar nichts ablaufen", sagte der Dekan. „Wenn man die Voraussetzungen erfüllt, fragt man bei einem Professor an, ob man bei ihm promovieren kann". Wie der Rechtsstreit ausgeht, ist jedoch ungewiss. Die neun Juristen haben ihre Prüfungsleistungen erbracht. Insofern könnten die Richter zu dem Schluss kommen, dass es unverhältnismäßig wäre, ihnen den Titel wegzunehmen.
Wir freuen uns auf eine spannende Diskussion.
Full post as published by jurabilis - German bLAWg from Berlin. on August 29, 2009 (boomark / email).
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