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: Handakte WebLAWgBGH kippt erneut Widerrufsbelehrung
By Handakte
Der Bundesgerichtshof macht Anlegern, welche auf Kredit geschlossene Fondsanteile gekauft und damit oftmals viel Geld verloren haben, neue Hoffung mit einem Urteil vom 23.07.2009, Aktenzeichen: XI ZR 156/08:
Die Bundesrichter haben dabei die Klausel eines Kreditvertrages aus dem Jahr 2003 für unwirksam erklärt, die sogar der damaligen Empfehlung des Bundesverbandes Deutscher Banken entsprach. Damit drohen allen Banken, die sich an dem Muster des Bankenverbands orientiert haben, Schäden in Millionenhöhe.
Viele Anleger dürfen daher berechtigterweise auf eine Rückabwicklung Ihres Fondskaufs hoffen. In dem vom BGH entschiedenen Fall ging es um einen Anleger, der im Jahr 2003 bei der Gallinat-Bank aus Essen Anteile an einem geschlossenen Immobilienfonds gekauft hatte und hierfür ? wie dies immer wieder vorkam ? einen Kredit aufgenommen hatte.
Folge des Richterspruchs ist, dass der Anleger auch Jahre nach der Beteiligung noch den Kreditvertrag widerrufen kann, so dass die Bank nun den Kredit und damit auch den Fondsanteile rückabwickeln muss. Der Anleger muss damit nicht den Kredit abbezahlen, sondern einfach nur den erworbenen Immobilienfondsanteil an die Bank zurückgeben. (…)
Quelle: Kanzlei Seehofer via OpenPR vom 11.08.2009
Full post as published by Handakte WebLAWg on August 11, 2009 (boomark / email).

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