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International Law
: Handakte WebLAWgVorentscheidung bei EuGH in Urlaubsstreit
By Handakte
Das LAG Düsseldorf hatte sich mit der Frage an den EuGH gewandt, ob der Jahres-Urlaubsanspruch wirklich am 31. März des Folgejahres erlöschen darf.
Mit seiner Vorlage zur Vorabentscheidung ersucht das LAG Düsseldorf den EuGH um Auslegung von Art. 7 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (v. 04.11.2003) über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (im Folgenden: Richtlinie 2003/88).
Die Vorlagefrage stellt sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Kläger und seiner ehemaligen Arbeitgeberin, der Deutschen Rentenversicherung Bund, in dem das LAG Düsseldorf darüber zu befinden hat, ob der Kläger nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Ansprüche auf Urlaubsabgeltung gegen die Beklagte hat.
Der bei der Beklagten als Außendienstmitarbeiter tätige Kläger, war nach deutschem Recht als Schwerbehinderter eingestuft. Es lösten sich Zeiten der Arbeitsfähigkeit und solche krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ab. Ab dem 08.09.2004 wurde der Kläger ? dann fortlaufend bis zum 30.09.2005 ? ärztlich krankgeschrieben.
Quelle: EuGH vom 20.01.2009
Full post as published by Handakte WebLAWg on January 21, 2009 (boomark / email).

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