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International Law
: jurabilis - German bLAWg from Berlin.VW-Gesetz: Sonderfall mit Allgemeinbedeutung?
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Die EU-Kommission will nun auch gegen die geplante Neufassung des VW-Gesetzes vor dem EuGH klagen (siehe etwa NZZ-Online). Der Gesamtbetriebsratschef von VW, Bernd Osterloh, hat dagegen bereits verbal grosse Geschütze aufgefahren:"Das erzeugt bei den Menschen, weit über Volkswagen hinaus, nicht nur das Gefühl, dem Kapital hilflos ausgeliefert zu sein - es untergräbt auch das Vertrauen in unsere Demokratie, den Rechtsstaat und die Gerechtigkeit unserer Wirtschaftsordnung"
Mit diesen Worten zitiert Handelsblatt.com einen Brief von Bernd Osterloh an die Mitarbeiter von VW.
Man könnte meinen, gleichzeitig mit einer Abschaffung des VW-Gesetzes würde die Position aller Arbeitnehmer in deutschen Unternehmen ausgehölt werden. Dem ist aber nicht so: Das VW-Gesetz ist ein Ausnahmefall vom allgemeinen Aktien- und Mitbestimmungsrecht, wie es für alle anderen deutschen AGs gilt. Auch wenn es natürlich sehr verständlich ist, dass die Betroffenen bei VW ungern eine für sie günstige Regelung verlieren, sehe ich es daher sehr skeptisch, wenn Herr Osterloh eine nicht existierende Allgemeinbedeutung des aktuellen Verfahrens heraufbeschwört.
Mir scheint im Gegenteil die Frage durchaus angebracht, was noch heute VW von anderen grossen Konzernen in Deutschland derart unterscheidet, dass die Sonderregelungen des VW-Gesetzes gerechtfertigt sind. Dazu zählt insbesondere auch das Erfordernis einer 2/3-Mehrheit im Aufsichtsrat bei der Errichtung und Verlagerung von Produktionsstätten (§ 4 Abs. 2 VW-Gesetz), wenngleich diese Regelung nicht Teil des aktuellen Streits mit der EU ist.
Full post as published by jurabilis - German bLAWg from Berlin. on September 09, 2008 (boomark / email).
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