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International Law
: Handakte WebLAWgKeine Mindestbemessungsgrundlage bei verbilligter von Arbeitskleidung
By Handakte
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betreibt ein Unternehmen für Maschinen- und Metallbau. In den Streitjahren 2001 bis 2003 überließ sie mit einem Schriftzug versehene Berufskleidung an ihre Arbeitnehmer und ordnete an, diese während der Arbeitszeit zu tragen, um ein gleichmäßiges Erscheinungsbild bei den Kunden zu erreichen. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) war die private Nutzung der Arbeitskleidung ausgeschlossen.
Um die Arbeitnehmer zum sorgsamen Umgang mit der Arbeitskleidung anzuhalten und wegen der ersparten Bekleidungsaufwendungen wurden sie monatlich mit 40 ? an den Gesamtkosten für das Leasing und die Reinigung der Arbeitskleidung beteiligt. Die tatsächlichen Kosten waren wesentlich höher.
Im Anschluss an eine Lohnsteueraußenprüfung vertrat der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt –FA–) unter Berufung auf § 10 Abs. 5 des Umsatzsteuergesetzes 1999 (UStG) die Auffassung, dass die Überlassung der Arbeitskleidung mit den tatsächlichen Gesamtkosten zu besteuern sei.
Hiergegen wandte sich die Klägerin mit der Klage und führte zur Begründung aus, § 10 Abs. 5 UStG sei nur in Fällen einer Steuerumgehung anwendbar. Diese liege jedoch nicht vor, da auch bei unentgeltlicher Überlassung von Arbeitskleidung kein steuerbarer Vorgang zu sehen sei. (…)
Quelle: Beck vom 14.08.2008
Full post as published by Handakte WebLAWg on August 14, 2008 (boomark / email).

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