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International Law
: Handakte WebLAWgBetreuungsunterhalt nach neuem Unterhaltsrecht
By Handakte
Der XII. Zivilsenat hat am 16. Juli 2008 erstmals über den durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz zum 1. Januar 2008 geänderten Anspruch auf Betreuungsunterhalt der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes (§ 1615 l Abs. 2 BGB) zu entscheiden. Weil dieser Unterhaltsanspruch dem nachehelichen Betreuungsunterhalt weitestgehend angeglichen wurde, wird die Entscheidung auch Auswirkungen auf die Dauer des Betreuungsunterhalts der Mutter eines ehelich geborenen Kindes (§ 1570 BGB) entfalten.
(…)
Das Berufungsgericht hat den Beklagten verurteilt, neben dem Kindesunterhalt an die Klägerin rückständigen und laufenden Betreuungsunterhalt, zuletzt in Höhe von monatlich 216 ?, zu zahlen. Den Anspruch auf Betreuungsunterhalt hat es allerdings auf die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres des jüngsten gemeinsamen Kindes, also bis Januar 2007, beschränkt. Dagegen wendet sich die Klägerin mit ihrer ? vom Oberlandesgericht zugelassenen ? Revision, mit der sie einen unbefristeten und höheren (monatlich 1.335 ?) Unterhalt begehrt. Der Beklagte begehrt im Wege der Anschlussrevision im Wesentlichen Klagabweisung und Rückzahlung eines Teils des in der Vergangenheit geleisteten Unterhalts. Er hält einen Unterhaltsanspruch bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten gemeinsamen Kindes für ausreichend und greift die Unterhaltsberechnung auch zur Höhe an. (…)
Quelle: scheidungsblog vom 09.07.2008
Full post as published by Handakte WebLAWg on July 09, 2008 (boomark / email).

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