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International Law
: Blickpunkt Recht & SteuernNachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung
By Udo Meisen
Die Verpflichtung des Unternehmers nach § 6a Abs. 3 UStG, die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung nach Maßgabe der §§ 17a, 17c UStDV nachzuweisen, ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs mit dem Gemeinschaftsrecht der EU vereinbar. Der Unternehmer muss daher die Identität des Abnehmers einer angeblichen innergemeinschaftlichen Lieferung z.B. durch Kaufverträge und Vollmachten nachweisen. Hierfür reicht die Aufzeichnung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht aus.
Der Unternehmer hat im Rahmen des § 17a Abs. 1 UStDV 1993 leicht und einfach nachprüfbar nachzuweisen, dass die Beförderung oder Versendung durch den Unternehmer oder Abnehmer erfolgt ist. Hierzu gehört auch der Nachweis, dass ein für den Abnehmer Handelnder dessen Beauftragter ist.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 8. November 2007 - V R 26/05
Full post as published by Blickpunkt Recht & Steuern on April 16, 2008 (boomark / email).

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