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International Law
: Handakte WebLAWgFilesharing-Verfahren: Kein Anspruch auf Akteneinsicht
By Handakte
Gemäß eines Beschluss des Landgerichts München I vom 12.03.2008 ist der Musik-/ Filmindustrie im Rahmen des strafrechtlichen Verfahrens wegen Urheberrechtsverletzung keine Akteneinsicht zu gewähren. Im Fall der Antragstellerin handelt es sich um eine Rechteinhaberin an erotischen/ pornographischen Filmen. Das Gericht hält den Antrag auf Akteneinsicht gemäß den §§ 406e Abs.4 S.2, 161a Abs.3 S.2-4 StPO für unbegründet.
Fraglich sei schon, ob ein berechtigtes Interesse der Antragstellerin auf Gewährung der Akteneinsicht gemäß § 406e Abs. 1 StPO bestehe. Schließlich sei das Verfahren gegen ?Unbekannt? gerichtet und als solches gemäß § 170 II StPO eingestellt worden. Laut Ansicht des Gerichts besteht das Interesse der Antragstellerin nicht in der Verfolgung von konkreten Urheberrechtsverletzern, sondern vielmehr der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche aus Störerhaftung gemäß § 97 Abs. 1 UrhG gegen den Anschlussinhaber.
Das Gericht schließt sich der Entscheidung des OLG Frankfurt an (Beschluss v. 20.12.07 - Az.: 11 W 58/07), nach der der Anschlussinhaber nicht zur Überwachung Familienangehöriger angehalten werden kann, an. Des Weiteren verweist das Gericht auf die Sicherheitslücken bei der Nutzung eines drahtlosen Anschlusses. (…)
Quelle: WBE-LAW vom 15.05.2008
Full post as published by Handakte WebLAWg on May 15, 2008 (boomark / email).

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