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: Handakte WebLAWgFilesharer haben schnelle Rechner - Polizisten nicht
By Handakte
Im Rahmen der mehr als 1.000 von uns betreuten Filesharing-Verfahren haben wir ja schon so einiges erlebt. Heute aber fiel uns ein besonders interessantes Exemplar einer Ermittlungsakte in die Hände. Zur Ausgangssituation: Ein Mandant ist beim Filesharing erwischt worden, die Polizei durchsucht seine Wohnung, findet seinen Rechner und entdeckt dort etwa 3.500 Musikstücke, die der Mandant angeboten haben soll. Gegen den Mandanten wird ein Strafbefehl erlassen - rund 65 Tagessätze a 40 ? ( = 2.600 ?) soll er zahlen, der Computer soll eingezogen und verwertet werden.
Ohne Einschaltung eines Anwaltes gibt der Mandant die Tat zu und beugt sich seinem Schicksal (was übrigens keinem Filesharer zu empfehlen ist). Erst als die Kanzlei Rasch im Zivilverfahren nun weitere 10.000 ? von ihm verlangt, werden wir eingeschaltet. Soweit so gut. Das Besondere an dem Fall ist aber, dass der Mandant einen sehr schnellen Rechner hat(te), der so im Polizeialltag offenbar noch nicht aufgetaucht ist. Es handelt sich um den Medion ?MED MT 380? (incl. gültiger Windows XP Lizenz !), auf den die Polizeibeamten offenbar ?scharf? sind. Jedenfalls liest sich so der Verwertungsvorschlag der zuständigen Staatsanwaltschaft, den wir nachfolgend zitieren: (…)
Quelle: WBE-LAW vom 29.04.2008
Full post as published by Handakte WebLAWg on April 29, 2008 (boomark / email).

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