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International Law

: jurabilis - German bLAWg from Berlin.

Zum Beweiswert von Screenshots

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Wie nunmehr bekannt gegeben wurde, äußerte sich das Landgericht Hamburg in einem Verfahren der Sony BMG Music GmbH zu selbst gefertigten Ausdrucken. So heißt es in der Pressemitteilung:
Der Strafanzeige werden selbst erstellte Ausdrucke der proMedia beigefügt, die ihre Feststellungen belegen sollen (logfiles). Diese Ausdrucke hat das Landgericht Hamburg jetzt nicht als ausreichenden Beleg für die Teilnahme an einem P2P-Netzwerk und dem Angebot von Musiktiteln zum Upload gewertet, weil der Leiter des Ermittlungsdienstes von proMedia die in den vorgelegten Ausdrucken enthaltenen Feststellungen nicht aus eigener Wahrnehmung bestätigen konnte. Er hat nur die Ermittlungen durch einen von der proMedia beschäftigten Studenten auf Plausibilität überprüft. Eigene Angaben, ob es sich bei der angebotenen Datei überhaupt um einen Musiktitel handelt, konnte er nicht machen.

In der Tat scheint eine Beweisführung in einem automatisierten Massenverfahren, wie es durch Beauftragte durchgeführt wird, recht problematisch: Die IP-Adresse als kryptische Zahl kann zu Verwechslungen und Verdrehungen und damit zu grotesken Ergebnissen führen. Screenshots selbst hingegen sind als fixiertes Abbild des Computerbildschirms - mit einigen Möglichkeiten der Manipulation (vgl. dazu "Die Problematik der zu erreichenden Schöpfungshöhe beim Tausch dezentral gespeicherter Dateien in Online-Tauschbörsen", S. 42 f.) - bereits für sich ein fragwürdiges Beweismittel. Das gilt umso mehr für reine, ausgedruckte "logfiles" eines Computerprogramms.

Der Fokus wird daher auf den Zeugen - den "ermittelnden" Mitarbeiter - gerichtet werden. Die extrem hohe Zahl an Anzeigen kann sich dann als Querschläger erweisen. Entweder muss diese Zahl gedrosselt werden oder die "Ermittler"-Branche wird zum Arbeitgeber des Jahres werden.
Sie werden in Zukunft nicht mehr den Leiter des Ermittlungsdienstes von proMedia als Zeugen benennen, sondern die ermittelnden Studenten.

Full post as published by jurabilis - German bLAWg from Berlin. on March 20, 2008 (boomark / email).

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