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International Law

: Handakte WebLAWg

Verfestigte Lebensgemeinschaft und Trennungsunterhalt

By Handakte

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Getrennt lebende Ehegatten in neuen Partnerschaften bemühen sich gerne, ihre Beziehungen als lose und unverbindlich darzustellen, um ihren Trennungsunterhaltsanspruch nicht zu verlieren. Darüber kommt es dann immer wieder zum Streit, wie auch in einem aktuellen Fall, den das OLG Saarbrücken zu entscheiden hatte:

Von einer verfestigen Lebensgemeinschaft ist auszugehen, wenn die neuen Partner gemeinsam Immobilieneigentum, insbesondere ein zu Wohnzwecken dienendes Hausgrundstück, erworben haben und neben den finanziellen Verflechtungen auch die tatsächliche Ausgestaltung der Nutzung des Hausanwesens – hier: Mitbenutzung von Küche und anderen Räumlichkeiten – keinen Zweifel daran aufkommen lässt, dass die Beziehung für die Zukunft und auf Dauer angelegt ist. (Amtlicher Leitsatz)

Das Gericht führt dazu aus:

Zwar wird, orientiert an der Rechtsprechung des BGH (so BGH, NJW 1997, 1851; BGH, FamRZ 2002, 810), von einer dauerhaften, an die Stelle der Ehe getretenen Gemeinschaft in der Regel erst dann ausgegangen werden können, wenn die Gemeinschaft zwei bis drei Jahre besteht (Mindestdauer). Das Zeitmoment ist jedoch nicht das alleinige Kriterium, an dem die Verfestigung einer Lebensgemeinschaft zu messen ist. Vielmehr kann, je fester die Verbindung nach außen in Erscheinung tritt, eine kürzere Zeitspanne ausreichen. Dabei kommt beispielsweise dem Umstand, dass die neuen Partner gemeinsam Immobilieneigentum, insbesondere ein Wohnzwecken dienendes Hausgrundstück, erworben haben, wegen der wirtschaftlichen Bedeutung dieses Vorgangs zentrale Bedeutung für die Annahme zu, dass die Partner sich für eine langjährige gemeinsame Zukunft entschieden haben, so dass bereits das Zusammenleben in der gemeinsam erworbenen Immobilie während der Dauer eines Jahres genügen kann, eine verfestigte eheähnliche Lebensgemeinschaft anzunehmen. (…)

Quelle: OLG Saarbrücken Beschluß vom 18.2.2009, 9 WF 19/09 PKH

Full post as published by Handakte WebLAWg on September 11, 2009 (boomark / email).

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