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International Law
: Handakte WebLAWgVerbot der Altersdiskriminierung
By Handakte
Der EuGH hatte in der Mangold-Entscheidung § 14 TzBfG a.F. für unanwendbar erachtet und daraufhin heftige Kritik erfahren. Anlässlich eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens wird das BVerfG nun angehalten, dem EuGH Einhalt zu gebieten. Der Autor überprüft dieses Ansinnen und meint, ein gemeinschaftsrechtliches Altersdiskriminierungsverbot könne durchaus eine Grundlage haben.
Im Nachgang zur Mangold-Entscheidung des EuGH (Rs.: C 144/04; NJW 2005,3695) wird in der Literatur gefordert, das BVerfG möge im Verfahren 2 BvR 2661/06 dem EuGH Einhalt gebieten (”ausbrechender Rechtsakt”). Es werde argumentiert, für ein Verbot der Altersdiskriminierung als ungeschriebenem Grundsatz des Gemeinschaftsrechts fehle dem EuGH die Grundlage. Nur Finnland und Portugal hätten ein solches im November 2005 gekannt.
Dem tritt der Autor entgegen. Tatsächlich sei die Basis des gemeinschaftsrechtlichen Altersdiskriminierungsverbots breiter als angenommen. Der Autor nimmt dafür u.a. Bezug auf spanisches und griechisches Verfassungsrecht, Akte von Menschenrechtsausschuss (zum IPBPR), Ministerkomitee (zu Art. 14 EMRK), Menschenrechtskommission, EGMR sowie ferner das zwölfte Zusatzprotokoll zur EMRK. (…)
Quelle: Personalpraxis24 vom 17.11.2008
Full post as published by Handakte WebLAWg on November 17, 2008 (boomark / email).

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