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: Handakte WebLAWgRechtsfrage an Ulrich Schellenberg, RA und Notar
By Handakte
Mein Vater ist jetzt gestorben, meine Mutter ist schon länger tot. Ich habe nur den Pflichtteil bekommen. Sowohl mein Bruder als auch meine Schwester haben mehr als ich geerbt. Dabei haben sie bereits auf Kosten meiner Eltern studiert. Mein Bruder hat seinen Abschluss vor fünf Jahren gemacht, meine Schwester vor elf. Ich habe meine Ausbildung dagegen selbst finanziert. Kann ich verlangen, dass die Unterstützung für meine Geschwister von ihrem Erbe abgezogen wird und mein Pflichtteil erhöht wird?
Den Eltern steht es sowohl zu Lebzeiten als auch auf ihren Tod hin frei, ihre Kinder ungleich zu behandeln ? sei es durch unterschiedliche Schenkungen oder durch eine ungleiche Erbeneinsetzung bis hin zur ?Enterbung?, wie dies in Ihrem Fall mit der Beschränkung auf das Pflichtteil erfolgt ist. Der Pflichtteilsanspruch, der immer die Hälfte des gesetzlichen Erbrechts umfasst, ist die unterste Grenze, die Kindern in jedem Falle zusteht. Dieses Pflichtteil kann durch die Eltern nur in ganz engen Grenzen und nur, wenn das Kind sich einer schweren Verfehlung schuldig gemacht hat, entzogen werden.
(Ulrich Schellenberg, Rechtsanwalt und Notar)
Quelle: Tagesspiegel vom 06.04.2009
Full post as published by Handakte WebLAWg on April 06, 2009 (boomark / email).

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