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International Law

: Handakte WebLAWg

Prozess-Absprachen

By Handakte

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Milde Strafe nach Kooperationsbereitschaft vor Gericht ? Juristen sehen den klassischen Strafprozess gefährdet.

Doch die Angst ist nur zum Teil begründet.

Der “Deal”. Was soll geregelt werden?

Absprachen, so genannte Deals, gehören zum Alltag in Strafprozessen. Sie entlasten die mit Verfahren überhäuften Gerichte, verkürzen die Prozessdauer und dienen in manchen Fällen auch dem Schutz von Opfern, denen eine belastender Auftritt erspart bleibt. In etwa 60 Prozent der Wirtschaftsstrafsachen fällt das Urteil nach einer Absprache zwischen Anklage und Verteidigung. Der BGH hatte 2005 Absprachen grundsätzlich für zulässig erklärt, den Gesetzgeber aber aufgefordert, die Voraussetzungen zu regeln.

Was soll geregelt werden?

Bis September soll die Absprache gesetzlich geregelt sein. Das Bundeskabinett beschloss bereits Eckpunkte; Der Deal ist nur in öffentlicher Hauptverhandlung zulässig und unterliegt der rechtlichen Überprüfung. Das Gericht muss die Absprache zudem lückenlos dokumentieren. Dazu gehören auch Gespräche, die zur Vorbereitung eines Deals außerhalb der Hauptverhandlung geführt wurden. Praktisch war das bisher bereits der Fall.

Auch muss eine auf einem Deal beruhende Strafe der Schuld des Täters gerecht werden. Das Gericht muss von Schuld des Angeklagten überzeugt sein. Ausgeschlossen von einer Verständigung ist der Schuldspruch. Ein Verzicht auf Rechtsmittel darf ebenso nicht vereinbart werden.

Ein auf Absprachen beruhendes Urteil kann somit wie jedes andere von der nächsten Instanz überprüft werden. Die Initiative für eine Verständigung ist nicht allein dem Gericht vorbehalten, sie kann auch von Staatsanwaltschaft und Verteidigung ausgehen.

Quelle: ZEIT vom 26.01.2009

Full post as published by Handakte WebLAWg on January 26, 2009 (boomark / email).

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