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International Law
: Handakte WebLAWgKrankheit und Recht
By Handakte
Das letzte Mal war der Sohn der Sommers Anfang Februar krank. Sechs Tage lag das Kind mit einer Grippe im Bett - zeitweise mit 39 Grad Fieber. Wie viele berufstätige Eltern standen die Sommers damit vor einem organisatorischen Problem: Wer kümmert sich um das Kind, wenn es nicht in die Kita oder - wie im Fall der Familie Sommer - in die Schule gehen kann? “Bei den ersten Anzeichen auf Krankheit überlegt man, was man tun kann”, erzählt Angelika Sommer. Nach zehn Jahren als Mutter kennt sie ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber zwar genau. Es fällt ihr aber manchmal schwer, diese Rechte auch einzufordern.
Welche Rechte der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber hat, ergibt sich zunächst aus dem Arbeitsvertrag. “Dort kann eine Klausel enthalten sein, die bei einer Krankheit des Kindes den Arbeitnehmer für ein paar Tage bezahlt freistellt”, sagt Jochen Hartmann, Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Flügler & Partner. Häufig wird eine solche Regel in dem jeweiligen Arbeitsvertrag aber fehlen. Dann greift § 616 BGB, der vorschreibt, dass ein Arbeitnehmer an zirka fünf Tagen von dem Arbeitgeber bezahlt von der Arbeit freigestellt werden muss, wenn das Kind krank ist.
Quelle: FAZ vom 25.03.2009
Full post as published by Handakte WebLAWg on March 25, 2009 (boomark / email).










