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International Law

: Handakte WebLAWg

Keine Gewalt gegen Kinder

By Handakte

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Das Urteil gegen einen Vater, der 800 Euro zahlen musste, weil er seine kleine Tochter zweimal ohrfeigte, hat eine heftige Debatte ausgelöst. Die einen begrüßen den Richterspruch ausdrücklich, andere finden es weltfremd, Eltern zu bestrafen, denen einmal die Hand ausgerutscht ist. Georg Kohaupt beispielsweise hält das Urteil für ziemlich hart. Der 61-Jährige arbeitet seit 1983 als Familienberater im Kinderschutzzentrum Berlin, das Kindern und Eltern vertrauliche Hilfe in familiären Konflikten anbietet. (?)



?Bis 1957 stand im Bürgerlichen Gesetzbuch der Bundesrepublik, dass der Vater körperliche Züchtigung ausüben darf?, sagt Georg Kohaupt. ?Das wurde geändert, aber nicht, um die Kinder zu schützen, sondern, weil es in vielen Familien keinen Vater gab und Frauen gleichberechtigt sein sollten. Auch danach galt körperliche Züchtigung in Maßen als Gewohnheitsrecht der Eltern.? Erst seit dem 8. November 2000 heißt es im Paragraf 163 klipp und klar: ?Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.?

Der 46-jährige Vater, der seine vierjährige Tochter ohrfeigte, weil sie auf dem Wochenmarkt weggelaufen war, wurde wegen Körperverletzung verurteilt, sagt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Silke Becker. Ihm nur eine Verwarnung zu erteilen, sei im Erwachsenenstrafrecht nicht möglich gewesen.

Ein Zeuge hatte den ohrfeigenden Vater angezeigt. So etwas kommt in Berlin extrem selten vor, heißt es bei der Polizei. Zwar steige die Zahl der Meldungen in Sachen Kindesvernachlässigung und Kindesmissbrauch kontinuierlich, aber Ohrfeigen werden kaum angezeigt. (?)

Doch auch wenn Klaps oder Ohrfeige nicht angezeigt werden ? drei von vier Eltern kommen im Laufe der Erziehung ihrer Kinder nicht ohne sie aus, sagt Georg Kohaupt vom Kinderschutzzentrum. Und beruft sich auf wissenschaftliche Untersuchungen, die in den 50er Jahren begannen: ?Damals gaben 85 Prozent der Familien an, ihre Kinder ab und an leicht zu züchtigen. Heute sind es immerhin noch 76 Prozent ? exorbitant viel.? (…)

Quelle: “Kinder ohrfeigen – auch ein Ausrutscher ist strafbar” im Tagesspiegel vom 11.04.2010


Full post as published by Handakte WebLAWg on April 11, 2010 (boomark / email).

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