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International Law

: Handakte WebLAWg

Giftige Datensammlung in Internet

By Handakte

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Wer ist Autoliebhaber? Wer macht gerne Städtetrips? Das sind Fragen, die Internetanbieter über ihre Kunden oft schon beantworten können. Rechtlich ist “Beavioral Targeting” (s.u.) eine Grauzone. FTD.de erklärt, was geht - und was nicht. Denn es drohen hohe Bußgelder.

Mit diesem Phänomen müssen sich Datenschützer hierzulande nun genauer auseinandersetzen. Denn seit Kurzem betreibt auch der Internetkonzern Google Behavioral Targeting, und zwar mit seinem Programm Adsense. Kleine Dateien, sogenannte Cookies, die auf den Computern der User abgelegt werden, protokollieren Besuche auf den Partnerseiten von Google und senden die Informationen zur Auswertung ans Mutterschiff. Wer ist Autoliebhaber, wer macht gern Städtetrips, wer sucht Babykleidung? Google weiß es.

Das Unternehmen nutzt diese Informationen als Werbelieferant für Webseitenbetreiber. Internetsurfer bekommen dann auf Webseiten, deren Werbeflächen von Google mit Reklamespots und Anzeigen bestückt werden, individuell ausgewählte Inhalte vorgesetzt.

Erlaubt ist die Protokollierung von Nutzeraktivitäten für personalisierte Werbung nach dem Telemediengesetz nur unter strengen Voraussetzungen. Verena Grentzenberg, Rechtsanwältin im Hamburger Büro von Lovells, erläutert, worauf Seitenbetreiber, Onlinevermarkter von Werbung und deren Anzeigenkunden achten müssen: “Die Aufsichtsbehörden schätzen Systeme, bei denen die Informationen über den Nutzer nicht alle bei einer Stelle zugleich vorliegen.” Unbedenklich sei daher etwa ein Geschäftsmodell, bei dem der Werbelieferant vom Webseitenbetreiber die IP-Adresse des Nutzers nicht erfährt, weil eine Anonymisierung erfolgt. Rechtlich zulässig ist auch, wenn der Webseitenbetreiber vom Werbelieferanten nur eine Empfehlung für die Werbung oder die auszuliefernde Information erhält, aber kein vollständiges Persönlichkeitsprofil. (…)

Werbung nach Maß

Abgestimmt Behavioral Targeting ist eine Technik, die eine auf den Nutzer abgestimmte Werbung ermöglicht - unabhängig vom Inhalt der besuchten Webseite.
Eingesammelt Nach Angaben der Betreiber bleiben alle Informationen anonym, nur die Präferenzen des Nutzers werden gesammelt - die allerdings nicht mit persönlichen Daten verknüpft werden.
Aufgeschreckt Datenschützer sind dennoch in Alarmstimmung: Sie befürchten einen Missbrauch durch die Webseitenbetreiber.

Quelle: FTD vom 14.04.2009

 

Full post as published by Handakte WebLAWg on April 14, 2009 (boomark / email).

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