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: Handakte WebLAWgGesetz verfassungswidrig, Klage verloren
By Handakte
In einer mit Spannung erwarteten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht über die mit dem Koch-Steinbrück-Papier eingeführten Subventionskürzungen entschieden. Obwohl nur eine Regelung des Personenbeförderungsrechts zur Beurteilung anstand, hat der Beschluss Folgen für viele noch anhängige Verfahren.
In dem Prozess ging es um ein zentrales Element des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 – den umfangreichen Abbau von Subventionen. Parallel zum offiziellen Gesetzesentwurf erarbeitete eine Arbeitsgruppe unter Leitung der Ministerpräsidenten von Hessen und Nordrhein-Westfalen, Roland Koch und (damals noch) Peer Steinbrück, das Programm “Subventionsabbau im Konsens”, besser bekannt als “Koch-Steinbrück-Papier”. (…)
Die beiden Urheber bezeichneten ihr Programm damals als “das größte Programm zum Subventionsabbau in der Geschichte” Deutschlands. (…) Von Beginn an bestanden aber Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzgebungsverfahrens, weil das Koch-Steinbrück-Papier zu keinem Zeitpunkt Bestandteil einer förmlichen Gesetzesinitiative gewesen war. Vielmehr war es in den Bundestagsausschüssen lediglich zu dem Zweck vorgestellt worden, es später im Rahmen des erwarteten Vermittlungsverfahrens wieder aufzugreifen und es so – ohne sachliche Debatte also – Gesetz werden zu lassen. (…)
Quelle: FTD vom 09.02.2010 zu BVerfG vom 9. Dezember 2009, Az.: 2 BVR 758/07
Full post as published by Handakte WebLAWg on February 09, 2010 (boomark / email).

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