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International Law
: Handakte WebLAWgEizellspende muss erlaubt werden
By Handakte
Wenn ein Staat künstliche Befruchtung zulässt, darf er die Eizellspende nicht verbieten. Dies hat jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschieden. Das Urteil hilft auch unfruchtbaren Paaren in Deutschland.
Konkret ging es um ein Ehepaar aus Österreich. Da die Frau überhaupt keine Eizellen bilden konnte, war eine normale künstliche Befruchtung nicht möglich. Die Nutzung der Eizelle einer anderen Frau verbietet jedoch das österreichische Fortpflanzungsmedizingesetz.
Hiergegen klagte das Paar in Straßburg und berief sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Mit Erfolg. Es sei eine “nicht durch objektive und vernünftige Gründe zu rechtfertigende” Ungleichbehandlung, wenn Paare, die eine Eizellspende benötigen, von der künstlichen Befruchtung ausgeschlossen sind. (…)
Quelle: taz vom 02.04.2010
Full post as published by Handakte WebLAWg on April 02, 2010 (boomark / email).

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