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International Law
: Handakte WebLAWgDie Absetzbarkeit von Studienausgaben
By Handakte
Derzeit versuchen mehrere Kläger auf gerichtlichem Wege, klären zu lassen, ob Ausbildungskosten als Sonderausgaben oder Werbungskosten zu qualifizieren sind.
Nach dem Einkommensteuergesetz sind Ausbildungskosten nur als Sonderausgaben von der Steuer abziehbar. Die Regelung aber ist für die meisten Studenten von Nachteil – Sonderausgaben können nur bis zu einer Höhe von 4000 Euro abgezogen werden und auch nur in dem Jahr, in dem sie entstanden sind. “Das bringt den meisten Studenten gar nichts, weil sie während des Studiums nicht so viel verdienen, dass sie überhaupt etwas absetzen könnten”, sagt der Würzburger Steuerberater Christoph Gramlich. Steuern müssen nämlich erst gezahlt werden, wenn der Steuerpflichtige mehr als 8004 Euro im Jahr verdient.
Würden aber die deutschen Gerichte entscheiden, dass Studienkosten als Werbungskosten zu qualifizieren sind, könnten viele Studenten eine Menge Geld sparen. “Dann wären je nach Gehalt bei Berufseinstieg Einsparungen von mehreren Tausend Euro möglich”, sagt Gramlich. Werbungskosten können nämlich auch als Verluste angesammelt und in späteren Jahren mit der Steuer verrechnet werden. Und das auch noch in unbeschränkter Höhe. (…)
Quelle: FTD vom 31.03.2010
Full post as published by Handakte WebLAWg on March 31, 2010 (boomark / email).








