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International Law
: Handakte WebLAWgDer Streit ums Teilen
By Handakte
Die Download-Plattform RapidShare ermöglicht es, schnell Dateien im Internet anzubieten. Doch auch Raubkopierer nutzen den Dienst. Deshalb stand das Schweizer Unternehmen erneut vor Gericht.
Eigentlich ist es laut Telemediengesetz (TMG) ganz einfach: Ein Diensteanbieter haftet erst, wenn er erfährt, dass Nutzer gegen die Regeln verstoßen haben. Etwa, wenn eine Beschwerde eines Copyright-Inhabers eingeht, weil Raubkopien ins Netz gestellt wurden.
Gäbe es dieses gesetzliche Grundlage nicht, könnte Google seine Suchmaschine abschalten: Schließlich kann jeder Googles Blogdienst nutzen und schreiben, was er mag – ohne dass ein Zensor den Blogeintrag vorab auf Beleidigungen prüft. Auch die Post haftet nicht dafür, dass Gauner Hehlerware über sie verschicken.
Allerdings sind viele Bereiche des Internet-Rechts keineswegs so klar, wie es das TMG vermuten lässt. Ein Unternehmen, das dies regelmäßig zu spüren bekommt, ist RapidShare, ein in der Schweiz beheimateter so genannter Sharehoster – der bekannteste im deutschsprachigen Raum. (…)
Quelle: taz vom 26.06.2009
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Full post as published by Handakte WebLAWg on June 26, 2009 (boomark / email).

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