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: Handakte WebLAWgBGH hebt Urteil im Vergewaltigungsprozess auf
By Handakte
Wegen Rechtsfehlern muss der Vergewaltigungsprozess gegen einen 33 Jahre alten Braunschweiger neu aufgerollt werden. Im September war er vor dem Landgericht zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Verteidiger legte Revision ein. Mit Erfolg.
Die Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugin sei nicht ausreichend geprüft worden, rügte der für Braunschweig zuständige 5. Strafsenat des BGH in Leipzig, der das Urteil aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Braunschweiger Landgerichts verwiesen hat (AZ 5 StR 12/09).
Aufgehoben wurde auf Antrag seines Verteidigers Michael Hoppe zwischenzeitlich auch der Haftbefehl gegen den 33-Jährigen, der bereits rund sieben Monate Untersuchungshaft verbüßt und stets seine Unschuld beteuert hat.
Der Anklage nach soll der Beschuldigte eine 30-Jährige während eines ersten Rendezvous in der Wohnung seiner Eltern vergewaltigt haben. Zeugen gibt es außer dem mutmaßlichen Opfer keine. Auch objektive Indizien, die auf eine Vergewaltigung hindeuten, fehlen.
So stand im Prozess, wie oft bei Sexualstrafdelikten, Aussage gegen Aussage ? eine Beweislage, die nach der Entscheidung der Bundesrichter eine besondere Glaubwürdigkeitsprüfung der einzigen Zeugin erfordert. Zumal sich ein Angeklagter in einer solchen Situation durch seine eigene Aussage nur schlecht verteidigen könne.
Quelle: Newsclick vom 11.03.2009
Full post as published by Handakte WebLAWg on March 11, 2009 (boomark / email).

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