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International Law
: Handakte WebLAWgAuszahlung von Fremdgeld
By Handakte
Der Umgang mit Fremdgeldern ist für den Rechtsanwalt als “heilige Pflicht” anzusehen. Was bei einer verspäteten Weiterleitung von Fremdgeld passieren kann, zeigt ein Urteil des Anwaltsgerichtshofes Köln vom 03.11.2008.
Grundsätzlich müssen eingegangene Fremdgelder unverzüglich (Faustregel: innerhalb von drei Werktagen) an den eigentlichen Empfänger weitergeleitet oder alternativ auf einem Anderkonto verwaltet werden (§ 43a Abs. 5 BRAO, § 4 Abs. 2 BORA).
In dem vom Anwaltsgerichtshof Köln mit Urteil vom 03.11.2008 entschiedenen Fall (Az. 10 EV 49/08, “Kammerforum” ? Mitteilungen der RAK Köln 3/2009 Mai) hatte eine Anwältin für ihre Mandantin bestimmte Gelder von fast 5.000 ? über ein Jahr lang ? unberechtigt ? einbehalten. Die Rechtsanwältin trug im Wesentlichen vor, dass es ihr aufgrund der Komplexität der Verfahrens nicht möglich gewesen sei, zeitnah abzurechnen. Zudem sei das Geld auf dem normalen Geschäftskonto als “Fremdgeld” gekennzeichnet gewesen, so dass ein Zugriff Dritter auf das Geld nicht möglich gewesen sei.
Das AnwG Köln sah in dem Verhalten der Anwältin eine Verletzung ihrer berufsrechtlichen Pflichten gemäß §§ 43, 43 a Abs. 5 S. 2, 113 Abs. 1 BRAO in Verbindung mit § 4 BORA und hat ihr einen Verweis erteilt. (…)
Quelle: AGH Köln vom 03.11.2008
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Full post as published by Handakte WebLAWg on June 22, 2009 (boomark / email).








