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4. DACH Branchenforum: Eigenverantwortung der Rechteinhaber: Kopierschutz, Abmahnung, Aufklärung

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Den Abschluss der Diskussionen bildete das dritte, von Dr. Werner Müller (Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche, VAP) moderierte Panel. Es diskutierten Johannes Waldorf, einer der Namensgeber der durch Massenabmahnungen bekannten Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Olaf Wolters, Geschäftsführer des Bundesverbandes Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. und Cornelia Tausch, Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft und Internationales im Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Johannes Waldorf erläuterte seine Auffassung wonach es sinnvoll ist, dass Rechteinhaber alle rechtlichen Möglichkeiten gegen Rechtsverletzer ausschöpfen und gegebenenfalls auch den Klageweg beschreiten. Insbesondere erachtete er den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch der Rechteinhaber für sinnvoll. Er sieht das Problem von Urheberrechtsverletzungen nicht auf eine bestimmte gesellschaftliche Gruppierung begrenzt, sondern erkennt Rechteverletzer in allen gesellschaftlichen Schichten, weswegen massenhafte Rechtsverletzungen auch ein massenhaftes Vorgehen gegen diese Rechtsverletzungen erforderten. Er kritisierte, dass Verbraucherzentralen eine Beratung für 60 Euro anböten, wodurch beim Nutzer der Eindruck entstehe, er nehme bei der illegalen Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten Verbraucherrechte wahr.

Dieser Auffassung trat Frau Cornelia Tausch vehement entgegen. Die Vorgehensweise der Unterhaltungsindustrie habe beim zuhauf abgemahnten Endnutzer nicht nur die Akzeptanz für die Abmahnung als probates Mittel außergerichtlichen Vorgehens gegen Rechtsverletzungen schwinden lassen, sondern darüber hinaus zu einem erheblichen Sympathieverlust zu Lasten von Künstlern und Verwertern geführt. Das propagierte Ziel der Abmahner sei nicht zu erreichen. Vielmehr hätten sich im Schatten der Abmahnwellen Geschäftsmodelle entwickeln können, mittels derer unschuldigen Bürgern Schäden zugefügt werden. Als Beispiel wurde die in den letzten Wochen an zahllose Nutzer versendete E-Mail mit dem angeblichen Absender "Rechtsanwalt Florian Giese" angeführt. In der Mail wurde der Eindruck erweckt, der Adressat sei einer Urheberrechtsverletzung überführt und könne weitere Maßnahmen durch die Zahlung von 100 Euro über einen völlig anonymen ePayment-Service abwenden. Tatsächlich wurde eine Urheberrechtsverletzung nicht ermittelt, sondern diente die Mail der persönlichen Bereicherung ihres Urhebers. Tausch trat auch der Auffassung entgegen, die Verbraucherzentralen erweckten mit ihrer Beratung den Eindruck, es würden bei der illegalen Nutzung von Inhalten Verbraucherrechte wahrgenommen. Vielmehr leisteten die Verbraucherzentralen Aufklärungsarbeit gerade in den Fällen eines Fehlverhaltens. Ein Restrike-Verfahren, wie es etwa in Frankreich nach der HADOPI-Gesetzgebung vorgesehen ist, werde von den Verbraucherzentralen abgelehnt, da dieses das in Deutschland bereits sehr ausgeprägte Abmahnwesen nicht ersetzen, sondern lediglich ergänzen und hierüber eine vollständige Kontrolle über die Inhalte des Internet vorbereitet werden soll. Ferner treffe die schließlich zu verhängende Sperre nicht den nur schwer zu ermittelnden Täter einer Urheberrechtsverletzung, sondern nehme den gesamten Haushalt in Sippenhaft.

Olaf Wolters legte dar, dass die Piraterie auch für die Spielehersteller ein Problem darstellt. Hier sei der Bereich der PC-Spiele besonders anfällig. Es habe aber ein offensives Vorgehen der Industrie von Anfang an gegeben und man habe sich seitens der Spielehersteller die Eigenheiten des Mediums zu nutze gemacht. Heute bediene sich der Sektor Registrierungsverfahren und Lizenzabsicherungen, die eine Nutzung des Inhalts unter Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten zwar nicht vollständig verhindere, aber ganz wesentlich erschwere. Zudem gebe es Geschäftsmodelle, die zusammen mit den vorgenannten Sicherungen insgesamt von der überwiegenden Zahl der Nutzer akzeptiert würden. Er wies weiter darauf hin, dass der Produktionszyklus sehr kurz sei und auch Hardware-Schutzstandards sehr schnell entwickelt würden. Gleichwohl führe eine erstmalige Umgehung eines Schutzstandards sehr schnell zu sinkenden Umsätzen. Deshalb sei die Industrie immer unter dem Druck, bei der Entwicklung von Schutzstandards auf Augenhöhe mit den Hackern zu bleiben. Darüber hinaus müsse es für Urheberrechtsverletzer einen spürbaren Verfolgungsdruck geben. Hier könnten auch die Restrike-Verfahren eine Hilfe darstellen.

Frau Irina Wanka merkte abschließend aus dem Publikum heraus an, dass bei dieser Diskussion die Position der Künstler völlig aus den Augen verloren wurde. Es müsse nach ihrer Ansicht eine Sympathie für die Künstler, die hinter den Inhalten stehen, geschaffen werden, damit der Endnutzer eine höhere Akzeptanz eines Vorgehens gegen Rechtsverletzungen entwickeln könnte. Cornelia Tausch ergänzte, dass hierfür auch das Ergreifen technischer Schutzmaßnahmen, die infolge der Verhinderung der vom Gesetzgeber ausdrücklich zugelassenen Privatkopie die Geräteabgaben aushebeln, nicht das Mittel der Wahl sein können, diese Akzeptanz beim Endnutzer zu fördern. Der ebenfalls im Auditorium anwesende, durch Massenabmahnungen bekannte Rechtsanwalt Peter Nümann fragte nach der Gesprächsbereitschaft der Verbraucherzentralen, da er lediglich ein Bashing der abmahnenden Rechtsanwälte durch die Berater und in den Communities erkennen könne und das eigentliche Problem dabei nicht gelöst wird. Er ist der Ansicht, dass Ausgangspunkt die Misachtung oder Geringschätzung fremden geistigen Eigentums sein müsse.

Full post as published by LAWgical on November 02, 2010 (boomark / email).

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