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International Law

: Handakte WebLAWg

Stammtisch-Justiz des BAG

By Handakte

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In der Pressemitteilung des BAG vom 13.03.2008 zum Verfahren 2 AZR 1037/06 heißt es:

“Die Beklagte, ein Unternehmen der Städtewerbung, beschäftigte den Kläger bis zur Kündigung im Arbeitsverhältnis. Im Jahre 2004 entschloss sie sich aus wirtschaftlichen Erwägungen, die Anschläge nicht mehr durch eigene Arbeitnehmer anbringen zu lassen. In einem mit dem Betriebsrat vereinbarten Interessenausgleich war festgelegt, dass den als ?Moskito-Anschlägern? beschäftigten Arbeitnehmern gekündigt und eine Beschäftigung als selbständige Unternehmer angeboten werden sollte.” (…)

In einem Presseorgan von ver.di (welche durch ihre Mitglieder im Konzernbetriebsrat die Entlassung mit abgewickelt hat) - ?mediafon? - liest man in einem Kommentar zum Urteil 2 AZR 1037/06, das BAG habe formaljuristisch korrekt argumentiert und ?nach heutiger Rechtslage? ?nicht anders? urteilen können.

Demnach hätte das BAG bis zum 13.03.2008 falsch argumentiert und zuvor falsch geurteilt.

Das Gegenteil ist freilich richtig: Das BAG-Urteil 2 AZR 1037/06 ist nach geltendem Recht formaljuristisch nicht haltbar, denn es behauptet, das Unternehmen DSM habe die Moskitoarbeiten auf “selbständige Unternehmer” übertragen. Die Moskitoarbeiten sind aber nicht auf “selbständige Unternehmer” übertragen worden, sondern auf Arbeitskräfte, denen jedes unternehmerische Handeln in diesem Bereich (?Moskitos?) verboten ist.

Dass diese von den Herren Rost, Eylert und Schmitz-Scholemann als ?Unternehmer? eingestuften ?Moskito-Anschläger? sich nebenher noch anderweitig (und vielleicht sogar tatsächlich) unternehmerisch betätigen können, kann für die Entlassung des Arbeitnehmers keine Rolle spielen, denn dann wäre JEDE Entlassung unter Hinzufügung des guten Rats durch den Arbeitgeber: ‘Du kannst Dich überall sonst unternehmerisch betätigen, nur nicht in dem Bereich, wo ich Dich jetzt entlassen werde, denn hier habe ich das Monopol und bestimme, was passiert‘ rechtens.

Das ist Stammtisch-Justiz nach der Formel: ‘Der Typ kann schließlich auch etwas anderes arbeiten‘.

Aber diese Stammtisch-Justiz ist juristisch falsch. Das Urteil, wenn es denn schriftlich vorliegt, wird schon formaljuristisch - d.h. vor aller sozialpolitischen Beurteilung - nach Strich und Faden auseinandergenommen werden. (…)

Quelle: Arbeitsrecht vom 25.03.2008

Full post as published by Handakte WebLAWg on March 25, 2008 (boomark / email).

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