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EDVGT: Arbeitskreis "Konsequenzen der e-Akte - elektronischer Gerichtssaal, elektronische Akteneinsicht"

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Der Arbeitskreis behandelte die Auswirkungen sich zunehmend durchsetzenden führenden e-Akte auf a) die Kommunikation im Gerichtssaal und b) den Austausch von e-Akten.

Herr Dr. Mayer, Bundespatentgericht, stellte ein Pilotprojekt zur Modernisierung der Informations- und Kommunikationstechnik in Gerichtssälen des Bundespatentgerichts vor. Demnach soll die mündliche Verhandlung zukünftig zwar keine Multimedia-Show werden, es müssen aber von den Prozessen bis zum Gebäude an sehr vielen Stellen Veränderungen vorgenommen werden, um eine elektronische Unterstützung der mündlichen Verhandlung zu ermöglichen. Mit Hilfe externer Berater wurden bestehende Beispiele (u. a. des Internationalen Strafgerichtshofs, des Finanzgerichts Stuttgart und des LG Düsseldorf) bewertet und Anforderungen aufgestellt. Dabei wurde besonderes Augenmerk auf geeignete Sichtbeziehungen im Gerichtssaal und die unterschiedlichen Arbeitsweisen und Rollen von Richtern, Anwälten und sonstigen Prozessbeteiligten gelegt. Kernstücke des erarbeiteten Konzepts sind ergonomisch versenkbare Monitore ausreichender Größe, eine flexible Steuerung der Darstellung durch den Vorsitzenden und Zusatzgeräte wie Projektoren, Dokumentenkamera, modulare Möbel (z.B. ausfahrbare Pulte u. ä.) sowie einige bauliche Veränderungen zu Verdunklung etc. Ein erster Saal soll 2011 fertig sein und kann dann auch besichtigt werden.

Herr Bauer, Leiter IT beim GBA, berichtete über das bereits implementierte StARS-System und eine Studie zur Frage, ob eine noch weitergehende e-Aktenseinsicht realisiert werden sollte. Die Verfahren beim GBA, insbesondere Staatsschutzverfahren, haben einen extrem großen Aktenumfang, teils hunderte Steh-Ordner. Mittels StARS können die gesamten Verfahrensakten elektronisch erfasst werden, was auf sehr großen Zuspruch stößt. Das System macht die Akten durch Texterkennung durchsuchbar, für Zweifelsfälle oder bei Erkennungsfehlern kann jedoch zu jeder Seite auch der ursprüngliche Scan angezeigt werden. StARS kann zudem lokal auf Laptops installiert und mit nahezu unbegrenzten Mengen an Verfahrensdaten beladen werden, sodass Sitzungsvertreter auch mobil alle Akten parat und durchsuchbar dabei haben können. Es wurde eine Beispielsuche mit einem solchen mobilen StARS vorgeführt. Rechtsanwälte profitieren von StARS dadurch, dass sie komplette Aktensätze als DVD geliefert bekommen können. Eine weitergehende e-Akteneinsicht wurde evaluiert, weil gerade Strukturverfahren (z.B. zu terroristischen Vereinigungen) als Komplexakten und nicht historisch aufgebaut sind, sodass nachgelieferte Aktenteile über verschiedene Ordner verstreut eingefügt werden, was wiederholt jeweils die Lieferung komplett neuer DVDs an die Anwälte erfordert. Es wurde dazu ein hybrider Ansatz entwickelt, bei dem zunächst ebenfalls eine DVD geliefert wird, nachträgliche Ergänzungen jedoch per Web-Dienst erfolgen. Es wurde letztlich beschlossen, dies derzeit nicht umzusetzen, denn ein dritter Medienweg (neben Papier und DVDs) würde zum einen die Geschäfsstellen zusätzlich belasten, da in der Realität keine Ablösung sondern eine parallele Nutzung erfolgen würde. Zum anderen bestehen massive Akzeptanzprobleme seitens der Anwaltschaft, weil ein Web-Dienst zu verhältnismäßig langen Ladezeiten von mehreren Stunden führt und stets ein Verdacht des behördenseitigen Loggings seiner Nutzung im Raum steht. Zudem bestehen Sicherheitsbedenken, wenn ein solches System als externe Lösung durch einen Dienstleister umgesetzt würde, während bei eigenem Hosting durch den GBS eine Überlastung der dortigen IT-Strukturendroht. Dennoch wird die skizzierte hybride e-Akteneinsicht als schlüssiges und zukunftsfähiges Konzept angesehen und bleibt im Blick bei künftigen Weiterentwicklungen von StARS.

Herr Kegel, Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg, referierte zur elektronischen Akteneinsicht bei den StA'en des Landes Brandenburg. Dort gebe es zwar nicht dieselben Datenmengen, jedoch sehr ähnliche Probleme wie beim GBA. Anders als dort ist in Brandenburg jedoch die e-Akteneinsicht gerade in Umsetzung. Die Akten sollen dann per Web-Browser einsehbar sowie auch herunterladbar sein. Dies wird als naheliegender Schritt vom elektronischen Aktendoppel gesehen. Hinsichtlich der Legitimation eines Antragsstellers wurde vor allem geschaut, wie die Abläufe bei der konventionellen Akteneinsicht aussehen. Dort findet normalerweise keine Prüfung z.B. der Existenz oder Zulassung des beantragenden Anwalts, der Echtheit seiner Unterschrift etc. statt. Dies muss folglich auch bei der e-Akteneinsicht nicht zwingend anders sein. Eine Untersuchung der möglichen Work-Flows ergab zudem, dass durch Scannen und elektronische Einsicht bei den Geschäftsstellen kein signifikant größerer Aufwand entsteht, weil dafür viel Zusatzaufwand des herkömmlichen Verfahrens (z.B. durch verspätete Rückreichung) entfällt. Es wurde beschlossen, das System nicht auf EGVP aufzusetzen. Zum einen sollen Anwälte allein mittels der etablierten Ausstattung mit Internet, E-Mail und Fax - d.h. ohne zusätzliche Systeme - Einsicht nehmen können. Zudem besteht z. Zt. im EGVP eine Begrenzung auf 30 MB pro Abruf existiert, die Leitungen der StA wären im Ergebnis oft ausgelastet. Auch müssten die Daten redundant auch im EGVP vorgehalten werden und seinerzeit war sowohl eine geeignete Verschlüsselung als auch eine Anbindung an die Gerichtskasse nicht implementiert. Daher werden nun eigene Server der StA verwendet, die durch eine Schutzzone abgeschirmt werden. Nach aus datenschutzrechtlichen Gründen zweistufiger Anmeldung können die Anwälte die Akten einsehen und herunterladen, später im Verfahren wird dann eine Differenz-Akteneinsicht angeboten (Download nur der neuen Blätter). Es ist auch eine Sperrung von Dokumenten möglich sowie ab bestimmter Größe die Zusendung gebrannter Datenträger. Herr Kegel wies darauf hin, dass bundesweit derzeit viele Stellen unterschiedliche Ansätze fahren und diese Unterschiedlichkeit sich zu verfestigen droht. Er plädierte daher für einen Austausch-Standard.

Frau Freiheit, Firma IT-Justiz, berichtete über die Entwicklung des Konzepts einer kollaborativen e-akte für die mündliche Verhandlung. Bedarf für diesen Ansatz wurde u. a. aus dem Grund gesehen, dass die verschiedenen Verfahrensbeteiligten jeweils sowohl einen (prozess-)öffentlichen gemeinsamen Blick auf Akten haben als auch jeweils eigene, nur für sie selbst bestimmte Aktenarbeit erfolgt. Ein Rechtsanwalt möchte daher auf seinem Bildschirm im elektronisch ausgestatteten Gerichtssaal nicht nur das Signal des Richters sehen und daneben seinen eigenen Rechner betreiben, sondern auch seine eigenen elektronischen Akten direkt greifbar haben. Das erarbeitete Konzept sieht eine Bildschirmaufteilung in einen gemeinsamen Bereich "Akte", einen privaten Bereich "Aktenauszug" sowie die nach Bedarf zuschaltbaren Anzeigen "Verhandlungsansicht" und "Protokollansicht" vor. Jeder Beteiligte kann für sich selbst elektronische Markierung vornehmen, die über Labels (und ggf. mit Unterpunkten) im privaten Bereich "Aktenauszug" auftauchen. Für den Richter wird dadurch beispielsweise eine beliebig auszugestaltende Strukturierung des Akteninhalts nach Handlungskomplexen, Zeitpunkten, Personen und sogar in dialogischer Weise möglich, mit sich gegenüber stehenden Textabschnitten in verschiedenen Farben. Bestandteile des jeweiligen eigenen "Aktenauszugs" können flexibel in die "Verhandlungsansicht" geschoben und so allen gezeigt werden. Zugleich ist ein Live-Nachrichtenaustausch zwischen Richtern implementiert, in den ebenfalls Inhalte aus dem Aktenauszug geschoben werden können. Jeder der Beteiligten kann über die "Protokollansicht" zudem jederzeit die Abfassung des Verhandlungsprotokolls in Echtzeit mitverfolgen.

Fazit von Herrn Berlit, der als Moderator des Arbeitskreises fungierte:

Systeme zur elektronischen Akteneinsicht müssen auf alle Beteiligten ausgerichtet werden, nicht nur auf Richter. Akte ist dabei nicht gleich Akte, vielmehr gibt es viele verschiedene Verfahrensarten, die jeweils eigene Anforderungen stellen, und zu verschiedenen Zeiten jedes Verfahrensgangs werden unterschiedliche Funktionalitäten gebraucht. Noch immer gibt es allerdings technische Grenzen und auch großen Standardisierungsbedarf, ggf. ist sogar gesetzgeberisches Handeln erforderlich, um reibungslosen Austausch und eine vernünftige Auswahl der verfügbaren Technologien zu gewährleisten.

Das LAWgical-Team dankt Herrn John Hendrik Weitzmann für seinen Bericht

Full post as published by LAWgical on September 17, 2010 (boomark / email).

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