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International Law
: jurabilis - German bLAWg from Berlin.Wo kommen wir denn da hin?
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Heute ein schönes Fundstück, das den am Anwaltsmarkt interessierten ...jurabilis-Lesern nicht vorenthalten werden soll. Das OLG Celle setzt sich in NJW-RR 2007, S. 676 sachlich (?) damit auseinander, ob es im Bauprozess eine Feststellungsklage auf Schadensersatz wegen Bauschäden "geben darf":d) Die angesprochene Problematik zusätzlicher Verfahren ist bisher lediglich deshalb nicht in das allgemeine Bewusstsein gedrungen, weil glücklicherweise Bauprozesse nicht als Feststellungsklage geführt werden und es in den letzten acht Jahren (länger ist noch kein Richter in diesem Senat) nicht einen einzigen Fall gegeben hat, in dem ein Bauprozess nicht im Wege der Leistungsklage ausgetragen worden ist. Dabei darf man indessen die langfristig zu befürchtenden Auswirkungen nicht außer Betracht lassen, wenn derartige Verfahren als Feststellungsprozess zulässig sein sollten. Es gibt in Deutschland mehr als 110000 Anwälte, jährlich kommen 6000 hinzu und viele leben in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Deshalb ist die Gefahr nicht von der Hand zu weisen, dass bei einer zu weitgehenden Zulassung der Feststellungsklage der gebührenrechtliche Aspekt einen zu hohen Stellenwert erhalten könnte, mag das auch in diesem Fall keine Rolle spielen. Unter Abwägung sämtlicher Interessen der Parteien - und zwar auch der wohlverstandenen Interessen des Bauherren -, hält der Senat deshalb im Bauprozess mit dem LG jedenfalls in der Regel die Erhebung einer Feststellungsklage für unzulässig.Und da fällt einem der Vierklang gleich wieder ein:
1.) Das gab es hier noch nie.
2.) Da könnte ja jeder kommen.
3.) Wo kommen wir denn da hin?
4.) Weil wir das hier schon immer so gemacht haben.
Dank solcher "Argumentation" vergisst man ihn so schnell auch nicht wieder.
Full post as published by jurabilis - German bLAWg from Berlin. on August 10, 2010 (boomark / email).
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