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International Law
: Handakte WebLAWgReisen auf Kosten des Finanzamts
By Handakte
Berufliches und Privates sollte man normalerweise klar trennen. Bei Dienstreisen darf von dieser Regel abgewichen werden – dank eines neuen Urteils des Bundesfinanzhofs. Aber bevor Sie einchecken: Es gibt Fallstricke.
Warum eigentlich nicht? An den Fachkongress in Paris ein verlängertes Shopping-Wochenende dranhängen. Nach der Firmentagung in Davos noch ein, zwei Tage Ski laufen. Die Kundengespräche in New York oder die Computermesse in Las Vegas nutzen, um ein paar Freunde zu besuchen. Warum eigentlich nicht? Die Frage konnte einem bislang jeder Provinz-Finanzbeamte beantworten: weil ihm so ein Gemauschel aus beruflich und privat suspekt ist. Und er die Reisekosten in solchen Fällen ersatzlos streicht.
Vorbei. Nach dem jüngsten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) dürfen Finanzbeamte nicht mehr automatisch den Rotstift zücken, wenn es um Flugtickets, Hotel- und Taxirechnungen sowie andere Aufwendungen für eine ? wie es im Beamtenjargon heißt ? gemischt veranlasste Reise geht. Mit einer spektakulären Grundsatzentscheidung (Az.: GrS 1/06) machte das höchste Steuergericht der bisherigen Verwaltungspraxis ein Ende, nach der die Finanzämter keinen Cent der Kosten für ein Flugticket anerkannten, wenn eine Dienstreise auch private Elemente beinhaltete, und sei es nur Stadtbesichtigung oder Theaterbesuch. Erst recht nicht ein paar drangehängte Übernachtungen zum Ausspannen. (…)
Quelle: FTD vom 30.03.2010
Full post as published by Handakte WebLAWg on March 30, 2010 (boomark / email).

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