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: Handakte WebLAWgBeim Jobwechsel nicht in die Dienstwagenfalle tappen
By Handakte
Einen Dienstwagen gestellt zu bekommen, ist für viele Angestellte eine tolle Sache. Wer einen hat, muss jedoch beim Jobwechsel aufpassen, wenn der Arbeitgeber Nachforderungen stellt, rät der Kölner Arbeitsrechtler Martin Pröpper.
In Deutschland müssen Dienstwagen bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückgegeben werden. Ein Dauerstreitthema sind überraschend anfallende Extrakosten. Grund: Die meisten Unternehmen greifen bei ihrem Fuhrpark auf Leasingfahrzeuge zurück – und die Leasinggesellschaften verlangen Zusatzzahlungen, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird. Durch eine Firmenwagenregelung wird daher häufig versucht, diese Extrakosten auf den Mitarbeiter abzuwälzen.
Das LAG Köln hat in einer sorgfältig begründeten Entscheidung diese Dienstwagenpraxis für unwirksam erklärt (4 Sa 901/08). In dem entschiedenen Fall sahen die Fahrzeugrichtlinien der Firma sogar drei Alternativen zur Auswahl vor: Der Mitarbeiter hatte danach die Wahl, ob er den Dienstwagen durch dessen Eintritt in den Leasingvertrag zu seinem neuen Arbeitgeber mitnimmt, das Fahrzeug einem Kollegen überträgt, oder selber für die Zusatzkosten der Leasinggesellschaft aufkommt. (…)
Quelle: Capital vom 10.03.2010
Full post as published by Handakte WebLAWg on March 10, 2010 (boomark / email).

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