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International Law
: Handakte WebLAWgDie Lehre von den Beweisverboten
By Handakte
Sie hat auch ihre lyrischen Momente, die Affäre rund um die geklauten Bankdaten deutscher Steuerhinterzieher. Immer wenn es darum geht, ob die rechtswidrig erlangten (also geklauten) Daten in einem rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren verwertet werden dürfen, wirft jemand die Theorie von den “Früchten des verbotenen Baumes” in den Raum. Die Doktrin mit dem poetischen Namen verbietet es, den Beschuldigten mit illegal gewonnenen Beweisen zu überführen. So gesehen wäre die Datenaffäre eine klare Sache: Der Staat hat gestohlene Kontoinformationen gehehlt? Das Ganze noch durch den Geheimdienst, der doch gar nicht zuständig ist?
Schade nur, dass die wohlklingende Theorie aus dem US-amerikanischen Strafprozess stammt – und auch nur dort anwendbar ist. In Deutschland regiert die Lehre von den Beweisverboten. Die sind aber nur spärlich in den Gesetzen geregelt, das Meiste davon ist Richterrecht, und auch das ist ziemlich lückenhaft. “Das bundesdeutsche Recht der Beweisverbote befindet sich in einem unbefriedigenden Zustand”, stellte Juraprofessor Matthias Jahn schon im Jahr 2008 prosaisch fest, als alles über die Zumwinkel-Affäre diskutierte. (…)
Quelle: FTD vom 03.02.2010
Full post as published by Handakte WebLAWg on February 04, 2010 (boomark / email).

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