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International Law
: Handakte WebLAWgDignitas darf weiter sterben lassen
By Handakte
Die Sterbehilfeorganisation Dignitas kann in Wetzikon ZH Sterbebegleitungen durchführen. Das Zürcher Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Dignitas gutgeheissen. Die Stadt muss nun die entsprechende baurechtliche Bewilligung erteilen.
Die Sterbehilfeorganisation Dignitas gibt Wetzikon ZH als Standort für Freitodbegleitungen nicht auf. Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli hatte die Verweigerung der Baubewilligung für die Nutzungsänderung der Liegenschaft Talstrasse 9 in Wetzikon nicht akzeptiert. Er forderte nun erfolgreich die Aufhebung des Entscheides der kantonalen Baurekurskommission.
Die Baurekurskommission hatte Anfang Juli entschieden, dass in der von Dignitas erworbenen Liegenschaft keine Sterbebegleitungen durchgeführt werden dürfen. Die Liegenschaft befindet sich in einer Wohnzone mit Gewerbeerleichterung. (…)
Quelle: 20min vom 15.12.2009
Full post as published by Handakte WebLAWg on December 16, 2009 (boomark / email).

Why I prescribe drugs for suicide, by Dignitas doctor
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