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International Law

: Handakte WebLAWg

Kostenlose Abgabe werbefinanzierter Arzneimitteldatenbanken

By Handakte

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Das Landgericht München I hatte mit seinem Endurteil vom 15.4.2009 der ifap Service-Institut für Ärzte und Apotheker GmbH (ifap) untersagt, die Arzneimitteldatenbank “ifap praxisCenter” kostenlos anzubieten, anzukündigen oder zu gewähren.

Die ePrax AG steht mit der industrieneutralen, werbefreien SCHOLZ Datenbank im Wettbewerb zur ifap GmbH. Dieses Landgerichtsurteil wurde mit Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 3. Dezember 2009 aufgehoben. Die Urteilsbegründung steht noch aus.

Das Landgericht München I hatte sein damit begründet, dass das ifap-Geschäftsmodell der Verteilung kostenloser Arzneimitteldatenbanken sowohl gegen das UWG als auch gegen das HWG als auch gegen die Berufsordnungen der Ärzte verstößt, und Folgendes ausgeführt:

Die Abgabe der kostenlosen Datenbank, die mit Werbung der Pharmaindustrie gefüllt ist und durch diese Werbung finanziert wird, ist eine Werbegabe i.S.d. § 7 Abs.1 S.1 HWG. Sie stellt sozusagen ein Gemeinschaftsgeschenk dar, das die ifap zusammen mit Pharmaherstellern den niedergelassenen Ärzten zuwendet. Da dieses Geschenk nach § 7 HWG keineswegs geringfügig ist, liegt ein gesetzlicher Verstoß vor, wobei § 7 Abs. 1 HWG sowohl die kostenlose Zuwendung durch die ifap als auch die Annahme dieses Geschenkes durch Ärzte verbietet. Dieses Verbot soll der Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung der Ärzte begegnen, die von einer Werbung mit Geschenken ausgehen kann. Die Annahme einer solchen kostenlosen Arzneimitteldatenbank widerspricht aber auch den Berufsordnungen der Ärzte, die jegliche Vorteilsnahme von der Industrie, die mehr als geringfügig ist, verbieten. Dies gilt insbesondere, wenn dadurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung zum Nachteil der Patienten und mittelbar durch die Gefahr von kostensteigernden Verordnungen auch zum Nachteil der Krankenkassen beeinflusst werden kann. Da die kostenlose Abgabe der Arzneimitteldatenbank eine geschäftliche Handlung darstellt, die geeignet ist, die Entscheidungsfreiheit der betroffenen Ärzte durch unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen, verstößt sie auch gegen §§ 3, 4 Nr.1 UWG, und ist somit unlauter. (…)

Quelle: Presseportal vom 04.12.2009


Full post as published by Handakte WebLAWg on December 04, 2009 (boomark / email).

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