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IRIS2008: Horst Samsel "Verantwortungsverteilung und Anreizstruktur im Bereich der IT-Sicherheit"

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Horst Samsel
Der Referent stellte zunächst das Aufgabengebiet des BSI vor, das in der jüngeren Vergangenheit zunehmend mit Sicherheitsrisiken in der Informationstechnik konfrontiert wird. Es seien eine Erweiterung des Regulierungsbestandes sowie eine Zunahme der Rechtsstreitigkeiten mit IT-Bezug und der IT-Kriminalität. Samsel zeigte die die Beteiligten und potentiell Verantwortlichen in einigen Beispielsszenarien auf (Phishing, DDoS aus Botnetzen). Die Ziele des BSI als IT-Sicherheitsdienstleister des Bundes seien die Sensibilisierung für rechtliche Aspekte sowie die Erarbeitung von entsprechenden Lösungsansätzen.

So habe das BSI ein Pilotprojekt zur Rechtsentwicklung in der IT-Sicherheit gestartet, in dessen Rahmen inzwischen ein Gutachten von Prof. Spindler an der Uni Göttingen erstellt wurde. Das Projekt diene unter anderem der Aufarbeitung des Regelungsbestandes und der Systematisierung des IT-Rechts. Durch einen interdisziplinären Ansatz, bei dem sowohl Juristen als auch IT-Experten eingebunden würden, sollen Konzepte zur gesamtgesellschaftlichen Verteilung von der IT-Risiken erarbeitet werden. Themen seien dabei Pflichten-, die Haftungs- sowie die Beweislage.

Nach einer Darstellung der verschiedenen Rechtsgrundlagen gelangt Samsel zu der Einschätzung, dass dass diese breit gestreut sind und keine einheitlichen Regelungen existieren, wa sich nachteilig auf die Rechtssicherheit und die Effektivität der Norman auswirke. Zudem konstatiert er eine einseitige Verteilung des Haftungsrisikos.

Das BSI arbeite auf die Schaffung eines IT-Sicherheitshaftungsgesetzes hin. Durch eine solche Norm könnten einheitliche Sicherheitsanforderungen geschaffen werden, durch die sowohl Hersteller als auch Betreiber von kommerziellen IT-Anlagen verpflichtet würden. Anreiz für die Umsetzung dieser Standards wäre ein rechtsökonomischer Ansatz, wonach sicherheitsrelevante Anforderungen auf diejenigen verlagert werden, die die Risiken am effizientesten beherrschen können. Dies hätten diverse Vorteile, z.B. die Anhebung des IT-Sicherheitsniveaus, besseren Nutzerschutz, Kriminalprävention, die Verbesserung des Verbraucherschutzes sowie einen Gewinn an Rechtssicherheit.

Full post as published by LAWgical on February 24, 2008 (boomark / email).

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