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: Handakte WebLAWgDeutscher Oberst durfte Angriff nicht befehlen
By Handakte
Der Befehl zur Bombardierung von zwei durch die Taliban entführten Tanklastern in Afghanistan war laut Nato offenbar eine Fehlentscheidung. Der deutsche Oberst Georg Klein habe seine Kompetenz überschritten und die Lage falsch eingeschätzt. Dies ergebe sich aus einem vorläufigen Bericht der Internationalen Schutztruppe Isaf zu dem Angriff bei Kundus, hieß es am Mittwoch in hochrangigen Kreisen der Nato.
Nur wenige Stunden nach dem von Klein am vergangenen Freitag angeordneten Bombenabwurf, bei dem mindestens 56 Menschen getötet wurden, hatte Isaf-Kommandeur Stanley McChrystal ein Untersuchungsteam nach Kundus geschickt. Dessen Bericht veranlasste McChrystal am Dienstag, eine offizielle Untersuchung anzuordnen. Sie soll klären, warum Klein, der Kommandeur des Provinz-Aufbauteams (PRT) in Kundus ist, die Bombardierung angeordnet hat.
Es sei “sonnenklar”, dass Klein den vorgeschriebenen Befehlsweg nicht eingehalten habe, erklärte ein führender Nato-Offizier. Zu einer Entscheidung von solcher Tragweite sei er ohne Rücksprache mit dem Isaf-Hauptquartier nicht befugt gewesen. Es habe keine unmittelbare Bedrohung für Isaf-Truppen gegeben. (…)
Quelle: Süddeutsche vom 10.09.2009
Full post as published by Handakte WebLAWg on September 10, 2009 (boomark / email).

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