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International Law
: jurabilis - German bLAWg from Berlin.Anspruch eines Beamten auf die Anrede mit akademischem Grad?
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Aus der Rubrik "Schön, dass sich damit mal jemand eingehend beschäftigt hat" heute der Aufsatz von Rechtsreferendar Nabiel Rifai, NVwZ 2009, 816 (Dank an den Finder):Viele Benimm-Regeln geben vor, wie man Personen mit ihren akademischen Graden anzusprechen hat. Jedoch erhält man durch die Etikette noch keinen Aufschluss darüber, ob es einen Verstoß gegen die Rechte des Inhabers darstellt, dessen akademischen Grad nicht zu nennen. Insbesondere in behördlichen Kreisen treten immer wieder Streitigkeiten über die Bezeichnung der Mitarbeiter auf Türschildern, Telefonlisten oder sogar bei der direkten mündlichen Anrede auf. Im Folgenden soll untersucht werden, inwieweit die Behörde den akademischen Grad eines bei ihr tätigen Beamten verwenden muss.Ob der Aufsatz einem Forschungsschwerpunkt entsprang oder jemand "nur" einen Vermerk aus der Verwaltungsstation aufgebohrt hat, werden wir wohl nie erfahren ...
Full post as published by jurabilis - German bLAWg from Berlin. on August 27, 2009 (boomark / email).
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