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International Law
: Handakte WebLAWgMedikamentenausgabe per visavia-Automat erlaubt
By Handakte
Mit einem soeben veröffentlichten Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 28.07.2009 wurde festgestellt, dass der Einsatz des Beratungs- und Abgabeterminals visavia für nicht-verschreibungspflichtige und nicht-verschriebene Arzneimittel, also im Wesentlichen für OTC-Produkte (”Over-the-Counter” – apothekenpflichtige, frei verkäufliche Medikamente), zulässig ist.
Der VGH Baden-Württemberg hat nach sorgfältiger Prüfung aller in Betracht kommenden Rechtsverstöße festgestellt, dass für nicht-verschreibungspflichtige und nicht-verschriebene Arzneimittel das visavia unter keinem Gesichtspunkt rechtlich zu beanstanden sei. Die Richter erkannten, dass es sich beim Beratungs- und Abgabeterminal visavia ?nicht um einen Selbstbedienungsautomat handelt?, sondern dem Kunden der Zugriff auf Arzneimittel nur durch einen Apotheker gestattet werden könne. Insbesondere liege nach der Auffassung des VGH auch kein Verstoß gegen die Informations- und Beratungspflicht des Apothekers oder die Pflicht zur eigenverantwortlichen Leitung einer Apotheke vor.
Bedauerlicherweise verneinte der VGH (noch) die Zulässigkeit der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln über das visavia aus formellen Gründen, ließ jedoch ausdrücklich offen, dass bei entsprechender Modifikation des Systems oder Einführung der elektronischen Verschreibung oder Einbau einer “elektronischen Signatur” künftig auch noch die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln über visavia für zulässig erachtet werden könnte. (…)
Quelle: PM Fa. ROWA vom 12.08.2009
Full post as published by Handakte WebLAWg on August 13, 2009 (boomark / email).

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