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International Law

: Handakte WebLAWg

Erstes juristisches Staatsexamen, aber keinen Funken gesunden Menschenverstand

By Handakte

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Eine kalte Winternacht, ein geöffnetes Flurfenster mit Spezialschloss und ein frierender Mieter sind die Zutaten für ein kurioses Gerichtsverfahren, dass sich laut Stern.de in Berlin zugetragen hat.

Weil durch ein Flurfenster die eigene Wohnung auskühlte, konnte der Mieter in einer sehr kalten Winternacht nicht schlafen. Er hatte keinen Vierkantschlüssel, mit dem er das Fenster schließen konnte, der 24-Stunden-Dienst der Hausverwaltung war nicht erreichbar.

Da die Nachbarskinder am Vormittag Böller aus dem Fenster geworfen hatten, dachte sich der juristisch vorgebildete Mieter (immerhin 1. Staatsexamen), er könne mal mitten in der Nacht den Nachbarn auffordern, sich des Fensters anzunehmen. Schließlich hatten dessen Kinder das Fenster “benutzt”. Pech für ihn, dass der Nachbar nicht amüsiert war und die nächtliche Hilfe rundum ablehnte.

So kam es, dass der Mieter aus Sorge um seine körperliche Unversehrtheit die Polizei rief. Wieder Pech für ihn, die Beamten nahmen ihn nicht ernst. Weder wollten sie das offen stehende Fenster begutachten noch eine Anzeige wegen Körperverletzung gegen die Kinder des Nachbarn aufnehmen.

Zum dritten Mal Pech, dass er, der frierende Mieter, nun auch noch wegen Missbrauch des Notrufs angeklagt wurde.

450 Euro (30 Tagessätze) Geldstrafe schlägt die Staatsanwältin vor. Genauso sieht das auch der Richter: “Bei vernünftiger Betrachtungsweise hat kein Notfall vorgelegen. Dies war auch für den Angeklagten ersichtlich.” Er bedenkt den Angeklagten mit einem kleinen rechtlichen Exkurs: Selbst wenn einem keiner hilft, sei dies nicht unbedingt ein Notfall. Dieser sei nur dann gegeben, wenn man außerstande ist, die unmittelbare Gefahr für bedeutende Rechtsgüter selbst abzuwenden. Zwar war damals ein bedeutendes Rechtsgut, nämlich die körperliche Unversehrtheit des Angeklagten, bedroht. Doch hätte er diese Gefahr wohl kaum mit einer Strafanzeige bannen können. Geeigneter wäre ein Wintermantel oder dicker Pullover. Die aber hätte er ohne Hilfe der Polizei anziehen können.

Quelle: Stern vom 07.08.2009

Full post as published by Handakte WebLAWg on August 07, 2009 (boomark / email).

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