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International Law
: Handakte WebLAWgEuGH urteilt zur vergleichenden Werbung
By Handakte
Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil vom 18.06.2009 (Az. C-487/07) entschieden, dass eine vergleichende Werbung anhand von Vergleichslisten, in denen Markenartikel ähnlichen Billig-Produkten gegenüber gestellt werden, unzulässig ist.
In dem zugrunde liegenden Sachverhalt hatte u.a. L?Oréal S.A. gegen einen Anbieter von billigen Parfums geklagt, weil dieser Imitate der von L?Oréal vertriebenen Marken-Parfums in ähnlichen Verpackungen verkaufte.
Die Kläger beanstandeten eine Vergleichsliste des Beklagten, in der explizit aufgeführt wurde, welchen teueren Marken-Parfums die einzelnen angebotenen Imitate entsprechen.
Der EuGH entschied in dem vorliegenden Fall nun, dass diese Art der vergleichenden Werbung zwar keine Verwechslungsgefahr darstelle, jedoch das durch wirtschaftliche Anstrengungen erlangte und erhaltene Image der weltweit bekannten Marken in unlauterer Weise ausnutze. (…)
Quelle: RA Christian Solmecke, WBE-LAW vom 04.08.2009
Full post as published by Handakte WebLAWg on August 04, 2009 (boomark / email).

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