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International Law
: Handakte WebLAWgAbmahnwahn: Abgemahnter mahnt Abmahner ab
By Handakte
Entdeckt man nach erfolgter Abmahnung auf der Website des Abmahnenden wettbewerbsrechtliche Verstöße, ist eine Gegenabmahnung durch den Abgemahnten zulässig.
Das OLG Frankfurt a.M. hat in einem Urteil vom 05.12.2008 (Az. 6 W 157/08) entschieden, dass eine sog. Gegenabmahnung, die auf eine Abmahnung des Abmahnenden durch den Abgemahnten folgt, zulässig ist.
Die sofortige Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs mithilfe einer einstweiligen Verfügung stehe nicht im Widerspruch zu einer zuvor ergangenen Abmahnung, sei insbesondere nicht als rechtsmissbräuchlich einzustufen. Eine Gegenabmahnung als Reaktion auf eine erhaltene Abmahnung sei zulässig, wenn der Abgemahnte den Abmahnenden selber auf Rechtsverstöße hinweise. (…)
Weiterlesen bei WBE-LAW vom 29.07.2009
Bloggen für Juristen - Blawging Lawyers Report
Full post as published by Handakte WebLAWg on July 29, 2009 (boomark / email).










