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International Law
: Handakte WebLAWgTrolle, Trojaner und das virtuelle Hausrecht
By Handakte
Ob Forentrolle oder böswillige Besucher, die viren- oder trojanerverseuchte Links posten: Besuche von ungebetenen Gästen in Online-Diensten sind nahezu unausweichlich. Sie senken die Besucherzahlen und Werbeeinnahmen und erhöhen gleichzeitig das Haftungsrisiko des Betreibers, der angemessene Maßnahmen ergreifen muss, um sich dieser Störer zu entledigen.
Welche Maßnahmen sind geeignet, diese Foren-”Wüstlinge” der eigenen Webpräsenz zu verweisen? Gibt es ein “virtuelles Hausrecht”? Rechtsanwalt Alessandro Foderà-Pierangeli aus Mainz nimmt in einem ausführlichen Beitrag auf Dr. Web hierzu Stellung:
(…) Ein Beschluss, der in dieser Frage gewissermaßen als Grundsatzentscheidung gelten darf, ist im Jahre 2001 durch das Oberlandesgericht Köln (AZ 19 U 2/00) ergangen. In dieser Entscheidung stellte das Gericht fest, dass dem Betreiber eines allgemein zugänglichen Dienstes ohne besondere Zugangskontrollen und verbindlich festgelegte Nutzungsbedingungen grundsätzlich ein “virtuelles Hausrecht” zusteht. Er müsse ? quasi als Gegenstück zu seinem Haftungsrisiko für rechtswidrige Inhalte ? auch Störungen innerhalb seines Forums (die bis hin zu Beleidigungen gehen) unterbinden können.
Das ?virtuelle Hausrecht? darf jedoch nicht willkürlich ausgeübt werden. Soweit einem Nutzer eine generelle Nutzungserlaubnis eingeräumt wird (beispielsweise durch geltende AGB?s oder durch offenen Zugang), kann diese nicht grundlos entzogen werden, da andernfalls ein Verstoß gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens vorliegen würde.
Die Sperrung der IP-Adressen von Wettbewerbern mit der Folge, dass diese das Angebot eines Konkurrenten im Internet nicht mehr auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen können, kann etwa als gezielte Behinderung wettbewerbswidrig sein, solange sich der Wettbewerber nicht anders verhält als andere Nachfrager oder als übliche Testkäufer (siehe Urteil des Landgerichts Hamburg, vom 13.07.2006 ? AZ: 327 O 272/06). (…)
Quelle: Dr. Web vom 24.07.2009
Foto Fun-Clipz.com
Full post as published by Handakte WebLAWg on July 24, 2009 (boomark / email).

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